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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bukowina

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geistigen Leben angeregt und zur Bildung in ihrer Eigenart angespornt, ihren weit fort 
geschrittenen deutschen Mitbürgern aus demWesten ebenbürtig an die Seite treten zu können. 
Die Militärverwaltung des Landes (1774—1786), hinterließ unvergeßliche 
Erinnerungen an ihre gedeihliche organisatorische und kulturelle Wirksamkeit. Von dem 
freisinnigen, alle Völker des Reiches mit gleicher Liebe und Fürsorge umfassenden Geiste des 
unsterblichen Kaisers Josef II. durchdrungen, war dieselbe unablässig für die Hebung des 
Wohlstandes und der geistigen Bildung thätig. Sie zog deshalb aus Siebenbürgen und 
Ungarn rumänische Lehrer für mehrere neuerrichtete Schulen heran. Im Jahre 1780 
fungirten schon acht Schulen, sechs rumänische, eine lateinische, eine griechische und im Jahre 
1781 auch eine deutsche. Im Jahre 1783 wurden zwei Normalschulen für die rumänische 
und die deutsche Sprache in Czernowitz und in Suczawa, etwas später eine solche nur für 
rumänische Sprache in Sereth und 1786 das Clerisei-Seminarium als Clericalschule in 
Suczawa eröffnet, aber im Jahre 1789 nach Czernowitz übertragen. Im Jahre 1786 
wurde die Errichtung noch dreier anderer Normal-Hauptschulen für die rumänische Sprache 
in Zastawna, Kimpolung und in Waszkoutz und mehrerer Trivialschulen in den größeren 
Pfarreien anbefohlen. Die letzteren vermehrten sich bis zum Jahre 1792 auf 32. Dieser 
erfreuliche Aufschwung im Schulwesen wurde von der Militärverwaltung des Landes nur 
dadurch erzielt, daß dieselbe auf Grund des Rescriptes vom 10. Januar 1784 „alle 
Dispositionen in Schulangelegenheiten unter der Aufsicht und respective Vorwissen des 
Bischofs und des Konsistoriums" traf, und daß auch die griechisch-orientalische Diöcesan- 
behörde ihrerseits unaufhörlich bemüht war, das Mißtrauen der Bevölkerung in die lauteren 
Absichten der Regierung zu bekämpfen und zu zerstreuen. 
Allein diese der Entwicklung des nationalen Wesens so förderliche Richtung wurde 
durch die im Jahre 1786 erfolgte Vereinigung des Landes mit Galizien, als eines Kreises 
dieser Provinz, unterbrochen. Das Schulwesen kam jetzt unter die Oberaufsicht der 
Lemberger Schuloberbehörde, welche ganz andere Ziele im Auge hatte, als es jene 
waren, welche die frühere, vom Josefinischen Geiste getragene Militäradministration des 
Landes verfolgt hatte. Die Zweckwidrigkeit dieses Schrittes wurde zwar bereits vom Kaiser 
Leopold II. in dem Patente vom 29. September 1790 ausdrücklich anerkannt; allein man 
begnügte sich mit halben Maßregeln, welche nicht den von der einheimischen Bevölkerung 
erwarteten Erfolg erzielten, weil das Schulwesen in den Händen der Lemberger 
Schuloberbehörde verblieb, welche den früheren Schulzwang im Jahre 1793 aufhob, 
die nicht katholischen Lehrer zum Übertritte zum Katholicismus veranlaßte, diejenigen 
von ihnen, die sich nicht fügen wollten, sofort aus dem Dienste entließ und mit 
anderen aus Galizien entsendeten, der rumänischen Sprache unkundigen, dem katholischen 
Glauben zngethanen Lehrern ersetzte. Diese kirchlich convertirende Tendenz schreckte
	        
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