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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Bosnien und Hercegovina

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hatte, stand die Waldnutzung jedermann, nämlich einem jeden aus einer bestimmten 
Gemeinde oder Gegend, in unumschränkten Maße frei, insolange nur der communistische 
Charakter der Nutzung unangetastet blieb. Auch in das spätere türkische Forstgesetz ging 
das Waldnutzungsrecht der Landheimischen, zumal das Weiderecht, nur als eine unbe 
stimmte Gestattung über. Zwar verbot das Gesetz die Waldbrandlegung und belegte den 
Forstfrevel mit sehr hohen Strafen und Schadenersatz-Verpflichtungen; aber das Gesetz, 
das der Sultan im fernen Stambul schuf, kam der bäuerlichen Bevölkerung nicht einmal 
zur Kenntnis, und so führte der Viehzüchter, welcher nur den Stück bestand seiner Heerden 
zu vergrößern trachtete, gegen den heimischen Wald einen Vernichtungskrieg, wie er 
rücksichtsloser gegen wilde Thiere nicht geführt werden kann. 
Dieses unverständige Verhalten mußte in der Hercegovina bei der eigenen 
Beschaffenheit der in diesem Lande überwiegend verbreiteten Kalkböden, die nur unter dem 
Schutze einer ständigen Pflanzendecke ihre seichte Krume zu bewahren vermögen und durch 
den Einfluß größerer Trockenheit und der Bora sehr zu leiden haben, zur Verkarstung 
führen. In Bosnien dagegen erhielt sich Dank dem glücklichen Umstande, daß hier der 
Untergrund größeren Theils die Erhaltung eines fruchtbaren Obergrundes begünstigt, der 
mißhandelte Wald wenigstens als Buschwald. Selbst iu den bosnischen Kalkgebirgen, 
insbesondere in jenen, die sich nördlich der Linie der größten Erhebungen ausbreiten, treten 
in Folge günstigerer jahreszeitlicher Vertheilung der Niederschläge die Karsterscheinungen 
milder auf. 
Die mit Wald bestandene Fläche nimmt in Bosnien 2,233.210Hektar,demnach rund 
53 Procent der Gesammtfläche dieses Landes ein. Bosnien ist daher an Waldboden reicher 
als irgend ein Land der österreichisch-ungarischen Monarchie, reicher als irgend ein Land 
Europas. Selbst den Reisenden, die Bosnien nur von den fahrbaren Communicationen aus 
überblicken, fällt das überreiche Vorhandensein von Waldboden auf. Da aber von diesen 
Communicationen ans meist nur die früher erwähnten Buschwaldnngen sichtbar sind, 
erwacht der Zweifel, ob Bosnien Wohl auch reich an Hochwald sei. Allerdings ist die 
Verbreitung der Buschwälder sehr groß, indem diese Wälder (einschließlich der in Über 
führung in den Niederwald-Betrieb begriffenen und der in Verhegung befindlichen Busch 
wälder) 732.237 Hektar oder rund 17^ Procent der Oberfläche Bosniens einnehmen. 
Die Ausbreitung der für die klimatische, hydrologische, hygienische und forstwirthschaftliche 
Bedeutung eines Landes so wichtigen Kategorie der geschlossenen Hochwälder ist aber 
noch größer. Der räumliche Antheil dieser Wälder betrügt in Bosnien 1,500.973 Hektar 
oder rund 36 Procent seiner Gesammtfläche; Bosnien würde daher schon im Besitze dieser 
Wälder allein zu den bestbewaldeten Ländern der österreichisch-ungarischen Monarchie 
und auch Europas zählen. Dagegen hat das südliche Schwesterland Bosniens, die 
Bosnien und Hercegovina. 
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