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Full text: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Steiermark

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Reichstagen wiederholt darauf hingewiesen, daß das Haus Österreich zur Führung von 
drei Stimmen, der österreichischen, innerösterreichischen oder steirischen und tirolischen, 
berechtigt sei, wozu nur die territoriale und verfassungsmäßige Abgrenzung den Anlaß 
geben konnte. Die steirische Gruppe verlor aber sehr bald ihre Bedeutung, weil sie schon 
Sigmund von Herberstein. 
unter Ferdinand II. durch Personalunion mit der österreichischen verbunden wurde. 
Tirol war noch auf dem westfälischen Friedenscongresse durch einen eigenen Gesandten 
vertreten. Die landesfürstliche Regierung wurde durch den innerösterreichischen geheimen 
Rath, die Hofkammer und den Kriegsrath ausgeübt, welchen Behörden auch die Grafschaft 
Görz, die habsburgischen Theile von Istrien und die im Verlaufe der letzten Jahrzehnte 
entstandenen „Grenzen", die iveitschawarer, windische, kroatische und Meergrenze unterstellt
	        
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