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Reichstagen wiederholt darauf hingewiesen, daß das Haus Österreich zur Führung von
drei Stimmen, der österreichischen, innerösterreichischen oder steirischen und tirolischen,
berechtigt sei, wozu nur die territoriale und verfassungsmäßige Abgrenzung den Anlaß
geben konnte. Die steirische Gruppe verlor aber sehr bald ihre Bedeutung, weil sie schon
Sigmund von Herberstein.
unter Ferdinand II. durch Personalunion mit der österreichischen verbunden wurde.
Tirol war noch auf dem westfälischen Friedenscongresse durch einen eigenen Gesandten
vertreten. Die landesfürstliche Regierung wurde durch den innerösterreichischen geheimen
Rath, die Hofkammer und den Kriegsrath ausgeübt, welchen Behörden auch die Grafschaft
Görz, die habsburgischen Theile von Istrien und die im Verlaufe der letzten Jahrzehnte
entstandenen „Grenzen", die iveitschawarer, windische, kroatische und Meergrenze unterstellt