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Bund Stroh.
in den benachbarten Alpenländern der Fall ist. Das „Gevatterbitten" bedingt in der
Regel mir das erste Mal die Erfüllung gewisser Formalitäten, indem es zumeist Sitte ist,
daß stets dieselben Pathen sämmtliche Kinder einer Familie ans der Taufe heben. Der
„Gvd" und die „Godl" tragen die Kosten der Taufe und des dazu gehörigen Mahles,
„binden dem Täufling das „Krvsengeld" ein, erfreuen die „Kindbetterin" mit einem
schweren Korb „Waisach", wobei das „Kindbettstritzel" oder das „Gabbrod", letzteres aus
Weizenmehl und verschiedenen Gewürzen bereitet, niemals fehlt, beschenken ihre Pathen-
kinder bei passenden Gelegenheiten, znm Beispiel an Namenstagen mit Geldgeschenken,
Wäsche und Kleidungsstücken, und bedenken sie auch sonst mit allerlei Gaben, zum
Beispiel zu Weihnachten mit „Kletzenbrvd", im Fasching mit Krapfen, zu Ostern mit
rothen Eiern und „Osterflecken" oder „Osterfladen" u. s. w. Hat das Pathenkind ein
gewisses Alter erreicht, erhält es seine „Abfertigung", bestehend in einem Geldgeschenke
und einem vollständigen Anzuge. Doch erleidet dadurch das verwandtschaftliche Verhältnis;
zu einander keine Änderung, indem die Pathen mit ihren Pathchen für die Lebenszeit in
enger Berührung bleiben und sich rechtschaffen um das Wohl uud Wehe derselben kümmern.
Ähnlich verhält es sich auch zwischen den Firmlingen und ihren „Göden".
Den Glanzpunkt des Familienlebens uud oft auch einen außerordentlichen Festtag
für einen ganzen Ort bilden die Hochzeiten. Die hierbei üblichen Gebräuche sind sehr
zahlreich, im Einzelnen sehr mannigfaltig, tragen jedoch im großen Ganzen so ziemlich
denselben Charakter wie in den übrigen Alpenländern, daher denn auch hier nur einige
wesentliche und charakteristische Sitten Beachtung finden sollen. Hat der „Bittelmann"
ferne Sache gut gemacht und nicht, wie man in einigen Gegenden Mittelsteiers zu sagen
pflegt, sich einen „Scholpaß"' geholt, so wird aus die „Beschau" gegangen und endlich,
wenn Alles in Ordnung, zur Hochzeit geladen. Dies besorgt der „Ladner", häufig vom
Bräutigam begleitet, und bringen sie ihr Anliegen stets mit einer bestimmten, oft gereimten
Formel vor; rn den ärmeren Elasten gehen zuweilen der Bräutigam und die Braut zur
Hochzeit laden und sammeln hierbei Geschenke für die Aussteuer ein. Die Sitte, daß die
Braut zuerst geladen wird, sich aber versteckt und erst gesucht werden muß, kommt
insbesondere in der nordöstlichen Steiermark vor. Ebenso findet hier und dort der alte
Brauch noch statt, daß man dem Bräutigam, wenn er mit den Güsten die Braut zu holen
kommt, das weibliche Dienstpersonale und zuletzt erst die Braut selbst vorführt. Eine
andere alte Sitte herrschte noch zu Anfang dieses Jahrhunderts in den Gegenden des
Mnrbvdens; es wurde nämlich der vornehmste Hochzeitsgast in das jungfräuliche Stübchen
zu der im tiefen Neglige befindlichen Braut geführt und mit dieser so lange allein
belassen, bis sie mit ihrer Hochzeitstvilette fertig war, worauf sie dann, nachdem auf ihr