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Landes stattfindeuden Pferdeschauen, durch Prämürnng der besten Zuchtstnten, bei
welchen Anlässen auch die Besichtigung der in Privatpflcge stehenden subvcntionirten
Staats- sowie der lieencirten Privatdeckhengste vorgenvminen wird, bleibt dem Lande das
brauchbarste Zuchtmateriale erhalten. Bon den bei der Zählung im Jahre 1880 anf-
genommencn 61.338 Pferden entfallen 17 Procent auf das Oberland, 36 Prvcent auf das
Unterland und 47 Proeent auf das Mittelland. Die Beschaffung der Vaterthiere erfolgt
seitens der Regierung durch Ankauf von halbjährigen Fohlen, die in dem k. k. Hengst-
fvhlcnhof in Ossiach aufgezogen und im Fall ihrer Tauglichkeit im Alter von drei Jahren
im Wege des Staatshengstendepots als Deckhengste in die Stationen abgegeben werden.
Der übrige Bedarf, sowie der an edlem Blute wird durch Ankauf bei bewährten Züchtern
der eigenen Landeszucht entnommen oder in renvmmirten Gestüten des In- und Aus
landes gedeckt.
Bezüglich der Aufzucht der Gebranchspferde ist das k. k. Remontendepot in Piber
hervorzuheben, wo die an verschiedenen Orten angekauften, meist dreijährigen Thiere
durch rationelle Behandlung, namentlich durch entsprechende Fütterung und Bewegung in
verschiedenem Terrain, zu ausdauernden Gebrauchspferden aufgezogen werden. Das
Remontendepot ist für die Aufzucht der Pferde im Lande auch insoferne von Bedeutung,
als es praktisch darthut, zu welchem Gebranchswerthe sich das Fohlen zu entwickeln vermag,
wenn cs bei genügender und kräftiger Nahrung, im gesunden Stall und bei freier Bewegung
nicht vvr beendeter Körperentwicklung, das ist in der Regel nicht vor dem znrückgelegten
fünften Jahre, zu anstrengender Arbeit verwendet wird.
Die Vortheile der freienBewegung und insbesondere der Alpenweidc für die Aufzucht
der Fohlen, den Züchtern vor Augen zu führen, war auch die k. k. Gesellschaft für
Landespferdezncht in Steiermark bestrebt, und ihren Bemühungen ist zu verdanken, daß
im Jahr 1882 auf der 1.630 Meter über der Meeresfläche gelegenen Travnikalpe im
Gerichtsbezirk Oberburg eine öffentliche Fohlenweide mit den erforderlichen Stallungen
für 50 Fohlen errichtet werden konnte.
Bezüglich der Pferdezucht gliedern sich die einzelnen Gerichtsbezirke des Landes in
drei verschiedene ganz getrennte Gruppen. Zunächst in jene, in welcher keine Pferdezucht
betrieben wird. Es gehören in diese die Gerichtsbezirke Eibiswald, die nördliche Hälfte
des Gerichtsbezirkes Graz, ferner Frohnleiten, Mürzzuschlag, Maria-Zell und Aflenz, der
nordwestliche Theil des Gerichtsbezirkes Leoben, dann Mautern, Eisenerz, St. Gallen
und Anssce. Ferner in eine zweite Gruppe, bestehend ans den Gerichtsbezirken Friedberg,
Voran, Pöllau, Weiz, Birkfeld, Kindberg und Bruck, endlich aber in das eigentliche
sogenannte Aufzuchtgebict, bestehend aus den übrigen Theilen von Leoben, ans Knittelseld,
Jndenburg und Obdach. In den vier letztgenannten Bezirken wird die Fohlen- und speciell