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Volltext: Meißener Marken: Original, Imitation, Verfälschung, Fälschung

kundig: „Über das eigentliche sogenannte gute Guth, oder ganz ohne Mangel seyende por- 
celain, soll auch der Factor das Mittel- und brac-Guth. . . zu vertreiben suchen, damit der 
diesfalls zu Meißen vorhandene Vorrath nach und nach vermindert“ wird (aus einer Instruk 
tion an den Faktor Chladni in Dresden, zitiert nach Just 1970/71, S. 209), Walcha (1973, S. 
458) verweist auf die Gütebezeichnungen „Gut“, „Mittelgut”, „Brac” und „Rommelhux“, 
die 1723 eingeführt wurden. 
Die letzte Kategorie „Rommelhux” wurde vernichtet. Aber auch „Brack” sollte nicht mehr in 
den Verkauf gelangen. Im Jahre 1725 (Böhmert 1880, S. 66; Berling 1900, S. 33; Rückert 
1966, S. 15) wurde verfügt, daß „Brack” nicht verkauft, sondern nur an die Porzellanarbeiter 
abgegeben werden dürfe. Von diesen wurde es abertrotz Verbotes weiterverkauft. Kaendler 
schlug zwar einmal vor, auch den „Brack” zu zerschlagen, um den Plandel damit zu unter 
binden, doch drang er mit diesem Vorschlag nicht durch. 
Ab 1740 erhielten auch „Manufacturverwandte und andere sichere Personen, bei denen es 
zu nothdürftigen Gebrauche verbleibt“ (Berling 1900, S. 33) Porzellan der Kategorie 
„Brack”. 
Von großem Interesse sind in diesem Zusammenhang die Bemerkungen, die Böhmert 
(1880, S. 66-67, 91) über das sogenannte „Brackbenefiz” macht: „Im Jahre 1725 wurde die 
Bestimmung eingeführt, nach welcher der sog. Brack, das ist das geringere Ausschusspor 
zellan, nicht verkauft werden, sondern zur Vertheilung an das Manufacturpersonale gelan 
gen solle. Dieses Brackbenefiz nahm nach und nach die Form eines Emoluments an, wel 
ches vorzüglich zur Unterstützung von Kranken, Wittwen und Waisen der Manufacturarbeiter 
verwendet wurde . . . Zufolge des Hauptrescriptes vom 13. Mai 1764 wurde aber diese Na- 
turalvertheilung aufgehoben und die Verauctionirung des Bracks angeordnet, laut höchster 
Marginalresolution vom 15. December 1764 aber zu demselben Zwecke eine Geldentschä 
digung von zehn Prozent des Auctionsbetrages bewilligt, welche nachmals den Namen des 
Brackbenefizes erhielt und seit 1766 den Wittwen- und Waisenkassen zufloss. Vom Jahre 
1776 an wurden den Kassen anstatt dieser Procente jährlich 300 Thlr. ausgezahlt. 1785 wur 
de dies Summe auf 400 Thlr. erhöht.“ 
Die Unterscheidung von „Gut, Mittelgut und Brack” (Berling 1900, S. 33) dürfte nicht konse 
quent befolgt worden sein, da am 22. 1.1740 eine Verfügung ausdrücklich bestimmte, diese 
drei Arten von Porzellan seien genau zu unterscheiden, das „Mittelgut“ sei um fünf Prozent 
billiger zu verkaufen und „Brack” dürfe überhaupt nicht in den Handel gelangen. 
Gegen Ende der zwanziger Jahre des 18. Jahrhunderts dürfte ein Befehl erlassen worden 
sein, überhaupt kein weißes Porzellan mehr zu verkaufen (Berling 1900, S. 55). Über die Tä 
tigkeit des Bartholomäus Seuter berichtet der Reiseschriftsteller Johann Georg Keyssler in 
seinem 1740 gedruckten Buch, das auch einen Besuch in Dresden am 23. 10. 1729 er 
wähnt: „Seuter verkauft die schönsten Porzellanwerke, von denen er viele ganz in weiß von 
Dresden kommen läßt und durch nette Gemählde und Email noch viel kostbarer gemacht hat 
Seit anderthalb Jahren ist verbothen gantz weißes Porzellan zu verkauften, sondern den 
jenigen Profit, welchen außwärtige Künstler mit Verguldung und Anmahlung desselben 
machten, im Lande selbst zu ziehen, und werden zu solchem Ende vierzig Mahler unterhal 
ten, welche gute Arbeit en mignature liefern . . ." (Walcha 1973, S. 166; Rückert 1966, S. 
16). 
Aber auch dieser Befehl dürfte nicht ausnahmslos befolgt worden sein, und Walcha (1973, 
S. 166) nimmt an, daß „noch reichlich Weißporzellan, wenn auch vielfach von minderer Qua 
lität, meist über Nordböhmen an die privaten Veredelungbetriebe“ gelangte und die Haus 
malerei damit keineswegs beendet gewesen sei. 
Im Jahre 1731 fragte die Kommission bereits wieder an ob es der König bei der alten 
Bestimmung über die Ausschussware lassen wolle, oder ob ,zu mehreren debit diese Sorten 
derer Geschirre wieder verloset werden sollen’“ (Berling 1900, S. 55). 
Auch das sogenannte „Mittelgut” häufte sich manchmal zu beträchtlichen Mengen an und 
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