worden, von jetzt an, unmittelbar nach dem Sortieren dieser Gegenstände, die Ausschuß-
und Brackstücke und zwar die ersteren mit einem, die letzteren aber mit zwei kleinen Ein
schnitten unter den Schwertern durch die Schleifer bezeichnen zu lassen.“ Das ,,Unschein
bar“ wurde damals mit drei Schleifstrichen bezeichnet. Just verweist ausdrücklich darauf,
daß die Schleifstriche „hier nicht durch die Schwerter, sondern unter diesen angebracht
werden sollten. Damit wäre bei konsequenter Durchführung eine Verwechslung mit dem
Weißstrich nicht möglich.“
Aufgrund einer Vorschrift vom 9. Juli 1852 wurden nun aber auch die verschiedenen Quali
tätsabstufungen bei Weißware durch Schleifstriche gekennzeichnet. Es wurde bestimmt,
„daß die zum Weißverkauf gelangenden Ausschußwaren mit zwei, die Brackwaren mit drei
und die unscheinbaren Geschirre mit vier Einschnitten durch oder nach Befinden in die Nähe
der Schwerdter bezeichnet werden. Es ist zu diesem Zwecke die Anschaffung geeigneter
kleiner 2 bis 4schneidiger Schleifräder beschlossen worden“ (zitiert nach Just 1970/71, S.
214).
Hier beginnt die Kennzeichnung durch Schleifstriche meiner Ansicht nach verwirrend zu
werden, da es offenbar freigestellt wurde, ob die Schwerter selbst durchschliffen wurden
oder die Schleifstriche in ihrer Nähe angebracht werden sollten.
Im Jahre 1853 wurde bestimmt, daß „Ausschuß, Brack und Unscheinbar auch bei untergla-
sur dekoriertem Porzellan mit zwei, drei und vier Strichen versehen werden solle, daß diese
Striche jedoch nicht durch die Schwerter, sondern über oder neben diese geschliffen wer
den müssen“ (Just 1970/71, S 214). Just nimmt an, daß die Anwendung der geschnittenen
Marke aus der Zeit um 1850 bereits 1869 eine Modifizierung erfahren mußte, da in diesem
Jahr die Benennungen der Güteklassen geändert wurden.
Archivalische Unterlagen fand Just allerdings erst wieder aus dem Beginn des 20. Jahrhun
derts (1906): „Während auf die tadellosen Geschirre, die sogenannte 1. Wahl, nur künstle
risch wertvolle Dekors kommen, pflegt man Geschirre mit kleineren Fehlern in Form oder
Farbe, sogenannte 2. Wahl, die in der Marke, den Churschwertern, zwei Schnitte zeigen, nur
einfacher zu verzieren. Nicht dekoriertes Porzellan in weißem Zustand wird nicht mehr in
den Verkehr gebracht“ (zitiert nach Just 1970/71, S. 215)
Die Begriffe „I. Wahl“, „2. Wahl“ haben sich bis heute erhalten. In einer undatierten Bro
schüre des 20. Jahrhunderts („Richtlinien zur Entgegennahme von Aufträgen“) geht die Ma
nufaktur Meißen auf die „Güteunterscheidung“ und die entsprechende Kennzeichnung ein:
„Aus der Natur des Werkstoffes und durch die Einwirkung der Elemente während des Trok-
ken - und Brennvorganges ergibt sich eine Trennung der Erzeugnisse in verschiedene Gü
teklassen. Als Handelsware kommt nur I. und II. Wahl vor. II. Wahl ist durch zwei Schleif
schnitte durch die Schwertermarke gekennzeichnet, so daß eine Nachprüfung leicht möglich
ist. Die Veranlassung zur Einreihung in die II. Wahl sind in der Regel kleine Formabweichun
gen, Brenn= Masse = und Glasurfehler. Geschirre II. Wahl werden hauptsächlich für farbige
Randbemalungen, einfache Blumenmalereien einschließlich der Rosenmalerei und zu leich
ten indischen Malereimustern verwendet“.
Diese Kennzeichnung der 2. Wahl durch zwei Schleifstriche wurde kürzlich aufgegeben. Ab
1.1.1980 wird nicht mehr die Schwertermarke selbst, sondern der in Unterglasurbau gemal
te kleine Strich durchschliffen: zwei Schleifstriche bedeuten zweite Wahl; die drei- bzw. vier
mal durchschliffene dritte bzw. vierte Wahl wird im Gegensatz zur zweiten Wahl nicht expor
tiert.
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