diese Bemerkung folgten die Abbildungen der AR-Marke, der Schwertermarke und der sogenannten
,,Peitschenmarke“ ohne sowie mit Punkt.
Bestätigt wird der Gebrauch der AR-Marke für den König noch durch einen Aktenfund von
Walcha (1973, S. 497): am 8. 4. 1734 ordnete die Hofkanzlei an, das AR-Monogramm „auf
keinerley Arth und Weise als vor die allerhöchste königliche Mayestät nachzumachen.“
Unter Berücksichtigung des erwähnten Archivmaterials scheint der Verwendungszweck der
AR-Marke hinlänglich geklärt; sehr unterschiedliche Auffassungen gibt es in der einschlägigen
Fachliteratur jedoch hinsichtlich der Verwendungsdauer dieser Marke.
Vor allem die ältere, oft in manch anderen Punkten ebenfalls nicht stichhältige Literatur, wie
Chaffers oder Demmin, nannte häufig bereits die Jahre 1707 (!) oder 1709 (!) als frühestes
Verwendungsdatum der AR-Marke.
Abgesehen davon, daß diese Daten vor der Gründung der Meißener Manufaktur (1710) liegen,
ist das Anbringen der unterglasurblauen AR-Marke vor ca. 1720 kaum möglich gewesen,
da die technischen Voraussetzungen dazu fehlten. Gerade mit dem unter der Glasur
anzubringenden Kobaltblau gab es lange Zeit Schwierigkeiten.
Berling (1911, S. 8) berichtete zu dieser Frage: „Die Kommission sandte am 5. März 1720
einige von Köhler hergestellte Stücke eines Teegeschirres und eine von den beiden Mehlhorn
gefertigte Teekanne an den König mit dem Bemerken, daß zwar die blaue Farbe noch
nicht ganz vollkommen, aber zu hoffen sei, dies würde sehr bald gelingen, besonders ,so
bald nur die Geschicklichkeit eines der Sache verständigen Malers hierbey appliciret werden
wird’“.
Warum man sich so sehr um die Anbringung der Fabriksmarken unter der Glasur bemühte,
liegt auf der Hand, da durch die Glasur die darunter liegende Marke wesentlich besser geschützt
war als die auf die Glasur gemalte Marke.
Offensichtlich war man in Meißen erst zu Beginn der 1720er Jahre so weit, Kobaltblau unter
der Glasur „manufakturmäßig", wie Walcha (S. 54) schreibt, anzuwenden. Es ist daher für
alle Fabriksmarken Meißens, die in Unterglasurblau angebracht wurden, anzunehmen, daß
sie in der Regel erst ab dieser Zeit zu datieren sind: Die AR-Marke ebenso wie die M.P.M.-,
K.P.M.-, K.P.F.-Marken oder die Schwertermarken. Völlig aus der Luft gegriffen sind daher
Datierungen wie von dem auch sonst nicht sehr verläßlichen Demmin (S. 1031), der 1873
schrieb, daß die AR-Marke von 1707 bis 1726 zu datieren sei: „A la fin de l’annee 1707, on
avait enfin obtenu la veritable porcelaine blanche ä päte dure. La premiere piece, fabriquee,
encore toute bosselee, et exposee au musee japonais ä Dresde, est marquee AR (en bleu
au grand feu). Cette marque a ete conservee, de 1707 ä 1726, pour les porcelaines executees
pour la cour et ä la commande du roi. Le directeur actuel de cette manufacture officielle
continue de marquer des pieces nouvellement fabriquees du monogramme de 1707 —
1726, ce qui constitue une veritable contrefagon, indigne d’un etablissement subventionne
et qui porte le titre de royal.“
In der Datierung der AR-Marke darf man Demmin ohnehin keinen Glauben schenken, und
die Verwendung der AR-Marke zu Demmins Zeit (um 1873) war keineswegs als Fälschung
zu bezeichnen, wie dies Demmin tut.
Als die Meißener Manufaktur ihre Marken zum Markenschutz anmelden ließ (im Jahre 1875),
war auch die AR-Marke darunter. Eine geschützte Marke mußte aber auch in Verwendung
sein, sonst war ja eine Unterschutzstellung sinnlos. Wir finden die AR-Marke auch noch auf
Erzeugnissen der Meißener Manufaktur des 20. Jahrhunderts, und zwar meist begleitet von
einer Jahreszahl.
Die Meinung, die AR-Marke sei bereits vor 1710 in Meißen verwendet worden, vertraten
auch Graesse (1864, S. 28, Nr. 128) und Chaffers (1863, S. 175). Graesse gibt die Zeit von
1709 bis 1726 für diese Marke in der ersten und auch noch in der dritten mir vorliegenden
Ausgabe (1872, S. 48) an. In der Bearbeitung des Graesse’schen Werkes durch Jaennicke
(11. Auflage, 1906, S. 182) wird die Zeit von 1723 - 1740 für die Geltungsdauer der AR-Mar-16