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MAK

Full text : Meißener Marken: Original, Imitation, Verfälschung, Fälschung

diese  Bemerkung  folgten  die  Abbildungen  der  AR-Marke,  der  Schwertermarke  und  der  sogenannten ­
  ,,Peitschenmarke“  ohne  sowie  mit  Punkt.
Bestätigt  wird  der  Gebrauch  der  AR-Marke  für  den  König  noch  durch  einen  Aktenfund  von
Walcha  (1973,  S.  497):  am  8.  4.  1734  ordnete  die  Hofkanzlei  an,  das  AR-Monogramm  „auf
keinerley  Arth  und  Weise  als  vor  die  allerhöchste  königliche  Mayestät  nachzumachen.“
Unter  Berücksichtigung  des  erwähnten  Archivmaterials  scheint  der  Verwendungszweck  der
AR-Marke  hinlänglich  geklärt;  sehr  unterschiedliche  Auffassungen  gibt  es  in  der  einschlägigen ­
  Fachliteratur  jedoch  hinsichtlich  der  Verwendungsdauer  dieser  Marke.
Vor  allem  die  ältere,  oft  in  manch  anderen  Punkten  ebenfalls  nicht  stichhältige  Literatur,  wie
Chaffers  oder  Demmin,  nannte  häufig  bereits  die  Jahre  1707  (!)  oder  1709  (!)  als  frühestes
Verwendungsdatum  der  AR-Marke.
Abgesehen  davon,  daß  diese  Daten  vor  der  Gründung  der  Meißener  Manufaktur  (1710)  liegen, ­
  ist  das  Anbringen  der  unterglasurblauen  AR-Marke  vor  ca.  1720  kaum  möglich  gewesen, ­
  da  die  technischen  Voraussetzungen  dazu  fehlten.  Gerade  mit  dem  unter  der  Glasur
anzubringenden  Kobaltblau  gab  es  lange  Zeit  Schwierigkeiten.
Berling  (1911,  S.  8)  berichtete  zu  dieser  Frage:  „Die  Kommission  sandte  am  5.  März  1720
einige  von  Köhler  hergestellte  Stücke  eines  Teegeschirres  und  eine  von  den  beiden  Mehlhorn ­
  gefertigte  Teekanne  an  den  König  mit  dem  Bemerken,  daß  zwar  die  blaue  Farbe  noch
nicht  ganz  vollkommen,  aber  zu  hoffen  sei,  dies  würde  sehr  bald  gelingen,  besonders  ,so
bald  nur  die  Geschicklichkeit  eines  der  Sache  verständigen  Malers  hierbey  appliciret  werden
wird’“.
Warum  man  sich  so  sehr  um  die  Anbringung  der  Fabriksmarken  unter  der  Glasur  bemühte,
liegt  auf  der  Hand,  da  durch  die  Glasur  die  darunter  liegende  Marke  wesentlich  besser  geschützt ­
  war  als  die  auf  die  Glasur  gemalte  Marke.
Offensichtlich  war  man  in  Meißen  erst  zu  Beginn  der  1720er  Jahre  so  weit,  Kobaltblau  unter
der  Glasur  „manufakturmäßig",  wie  Walcha  (S.  54)  schreibt,  anzuwenden.  Es  ist  daher  für
alle  Fabriksmarken  Meißens,  die  in  Unterglasurblau  angebracht  wurden,  anzunehmen,  daß
sie  in  der  Regel  erst  ab  dieser  Zeit  zu  datieren  sind:  Die  AR-Marke  ebenso  wie  die  M.P.M.-,
K.P.M.-,  K.P.F.-Marken  oder  die  Schwertermarken.  Völlig  aus  der  Luft  gegriffen  sind  daher
Datierungen  wie  von  dem  auch  sonst  nicht  sehr  verläßlichen  Demmin  (S.  1031),  der  1873
schrieb,  daß  die  AR-Marke  von  1707  bis  1726  zu  datieren  sei:  „A  la  fin  de  l’annee  1707,  on
avait  enfin  obtenu  la  veritable  porcelaine  blanche  ä  päte  dure.  La  premiere  piece,  fabriquee,
encore  toute  bosselee,  et  exposee  au  musee  japonais  ä  Dresde,  est  marquee  AR  (en  bleu
au  grand  feu).  Cette  marque  a  ete  conservee,  de  1707  ä  1726,  pour  les  porcelaines  executees
  pour  la  cour  et  ä  la  commande  du  roi.  Le  directeur  actuel  de  cette  manufacture  officielle
continue  de  marquer  des  pieces  nouvellement  fabriquees  du  monogramme  de  1707  —
1726,  ce  qui  constitue  une  veritable  contrefagon,  indigne  d’un  etablissement  subventionne
et  qui  porte  le  titre  de  royal.“
In  der  Datierung  der  AR-Marke  darf  man  Demmin  ohnehin  keinen  Glauben  schenken,  und
die  Verwendung  der  AR-Marke  zu  Demmins  Zeit  (um  1873)  war  keineswegs  als  Fälschung
zu  bezeichnen,  wie  dies  Demmin  tut.
Als  die  Meißener  Manufaktur  ihre  Marken  zum  Markenschutz  anmelden  ließ  (im  Jahre  1875),
war  auch  die  AR-Marke  darunter.  Eine  geschützte  Marke  mußte  aber  auch  in  Verwendung
sein,  sonst  war  ja  eine  Unterschutzstellung  sinnlos.  Wir  finden  die  AR-Marke  auch  noch  auf
Erzeugnissen  der  Meißener  Manufaktur  des  20.  Jahrhunderts,  und  zwar  meist  begleitet  von
einer  Jahreszahl.
Die  Meinung,  die  AR-Marke  sei  bereits  vor  1710  in  Meißen  verwendet  worden,  vertraten
auch  Graesse  (1864,  S.  28,  Nr.  128)  und  Chaffers  (1863,  S.  175).  Graesse  gibt  die  Zeit  von
1709  bis  1726  für  diese  Marke  in  der  ersten  und  auch  noch  in  der  dritten  mir  vorliegenden
Ausgabe  (1872,  S.  48)  an.  In  der  Bearbeitung  des  Graesse’schen  Werkes  durch  Jaennicke
(11.  Auflage,  1906,  S.  182)  wird  die  Zeit  von  1723  -  1740  für  die  Geltungsdauer  der  AR-Mar-16


            
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