von Walcha (S. 497) gesichert (am 8. 4. 1734 kam von der Hofkanzlei die Anordnung, das
AR-Monogramm „auf keinerley Arth und Weise als vor die allerhöchste königliche Mayestät
nachzumachen”).
Seyffarth (1960, S. 73) gibt dankenswerterweise dieses Zitat ausführlicher wieder:
„Meissner Archiv unter Betr. AR: lAa 21/66 (1734):
Auff Sr. Königl. May. in Pohlen und Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen alergnädigsten Be
fehl / sollen in Dero Porcelain Fabrique zu Meissen / diejenigen Stücken Porcelain so nach
beykommender Form und mit Alt-Indianischer Mahlerey zum Zeichen aber mit eingeschnit
tenen hohen Königl. Nahmen AR signiret / auff keinerley Art und Weise / als vor allerhöchste
May. nachzuahmen
Auf die Ungewißheit bei der genauen Datierung von Meißener Marken wird durch Rückert
(S. 40) noch dadurch verstärkt verwiesen, daß dieser mit der ihm eigenen Akribie feststellt,
die F(riedrich) A(ugust)-Marke sei „die einzige fest datierbare Marke auf Meißener Porzel
lan“ — ein Satz von ungeheurer Bedeutung. Mit der FA-Marke wurden die Porzellane für
Friedrich August von Sachsen, dem Sohn von August dem Starken und späteren August III,
bezeichnet; sie ist vom 1. 2. 1733 bis 5. 10. 1733 nachweisbar. Meines Wissens ist aber
auch diese Annahme durch keinen archivalischen Beleg gestützt.
Bisher war ausschließlich von der unterglasurblauen AR-Marke die Rede. Sie soll aber auch
in Gold (Hofmann 1932, S. 301) oder in Blau auf der Glasur verwendet worden sein. In einer
brieflichen Mitteilung (1978) bezweifelt Seyffarth, daß die AR-Marke in Gold auf Glasur an
gebracht worden sei, wie dies Hofmann annimmt.
22