ein .christliches Zeichen’ und vernichteten die ersten Sendungen der so gemarkten Kopp-
chen. Man hat dann in Meißen zeitweilig eine besondere Marke für Türkenkoppchen einge
führt . . . Später fielen die ursprünglichen Bedenken wieder weg
Diese Bedenken fielen nicht nur weg, sondern man wünschte sogar ausdrücklich eine Kenn
zeichnung mit der Schwertermarke. - Laut Hofmann (1932, S. 302) berichtet im Jahre 1791
ein Vermittler aus St. Petersburg, daß alle Händler die Schwertermarke verlangten, „anders
sey kein Gebrauch oder Abnahme in Copchen zu hoffen.“
Der Regierungschemiker der staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen, W. Funk, stellte
1921/22 lapidar fest (S. 441):
,, . . . die für die Ausfuhr bestimmten Waren versah man zeitweilig mit einem Merkurstab als
Fabrikzeichen.“ .
Wie konnte es dazu kommen, daß die Experten für Meißener Porzellan so divergierende An
sichten über die „Peitschenmarke” hatten und haben, und auf welchen Unterlagen basierte
die Meinung, diese Marke sei für Porzellan bestimmt, das in die Türkei exportiert werden
sollte? D . .
Der türkische Kaufmann Manasses Athanas war, was aktenkundig ist, wegen der Bezeich
nung der von ihm zu erwerbenden Porzellane vorstellig geworden. Aus dem Jahre 1730 ist
ein Kommissionsbericht (Beding 1900, S. 158) an den König überliefert, in dem folgende
Anfrage enthalten ist:
„...ob es dabey annoch verbleiben soll, dass der Türkische Kauffmann Manasses Athanas
auf die von Zeit zu Zeit ihme zu liefernde Porcelaine weder die Chur-Schwerdter, noch eine
andere Zeichnung, als welche er insgesambt gar sehr depreciret, gemahlet bekommen.
Kurze Zeit später noch in der ersten Hälfte des Jahres 1731, wandte sich die Kommission
abermals an den König (Beding 1900, S. 158): „.. . VIII. Haben die porcelain Geschirre zeit-
hero gemeiniglich unter der Glassur mit denen Chur-Schwerdtern blau bezeichnet werden
sollen da aber der Türkische Kauffmann solche als marquirte Stücken anzunehmen sich
verweigert und sonst darüber Zweifel erwachsen, werde auch deswegen Ihro Komgl. Majt.
höchstbelieben disposition treffen. .. “ . „ HCQ .
In einem weiteren Kommissionsbericht, der mit 3. 9. 1731 datiert ist (Beding 1900, S. 158)
finden wir die bereits im Abschnitt über die AR-Marke (S. 12) erwähnte Unterscheidung von
vier Gruppen von Porzellan,, die:
,,a) Ihro Königl. Majt. selbst erhalten
b) welche nach Frankreich gehen
c) auch andere Kauff-Leuthe an sich handeln
d) nach der Türkey verschickt werden“
In der königlichen Entschließung vom 21.9.1731 (Beding 1900, S. 158), die auf den Kom
missionsbericht vom 3. 9. eingeht, finden wir in folgender Reihenfolge einige der bekannte
sten Meißener Marken abgebildet: die AR-Marke, die Schwertermarke, die Peitschenmarke
ohne Punkt sowie die Peitschenmarke mit Punkt. Einige Autoren zogen daraus anscheinend
die einigermaßen naheliegende Schlußfolgerung, daß zu a) die AR-Marke, zu b) die Schwer
termarke, zu c) die Peitschenmarke ohne Punkt, zu d) die Peitschenmarke mit Punkt gehor-
Zu diesen Fachleuten gehört auch Beding (1900, S. 158): „Der König verzichtete also dar
auf, bei den nach der Türkei gehenden Porzellanen die Schwerter anwenden zu lassen. Man
darf daher wohl annehmen, daß er den Wunsch Manasses’ erfüllt hat, daß mithin der soge
nannte Merkurstab das von diesem geforderte und wahrscheinlich auch von ihm einst einge
schickte Zeichen war. Die Akten wenigstens melden von keinen weiteren Beschwerden,
sondern von vermehrten Bestellungen des türkischen Kaufmannes.
Doch warnt Doenges (1907, S. 216) - wie die Praxis zeigt, sicher zu Recht: „Konsequent
verfahren worden ist hierbei so wenig, wie in vielen anderen Dingen in der Frühzeit Meißens
inkonsequent verfahren wurde; die Stabmarken . .. befinden sich auf Stücken, welche nie t
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