MAK

Full text: Meißener Marken: Original, Imitation, Verfälschung, Fälschung

Kisten mit der erwähnten Marke widerrechtlich versehene Service, Blumenteller und andere 
bemalte Porzellansachen mit Beschlag belegt. Da die Angeklagten das ihnen beigemessene 
Vergehen in Abrede stellten, so hatte sich die Vorladung von elf Zeugen nothwendig ge 
macht. 
Nach den Ergebnissen einer siebenstündigen Beweisaufnahme hielt man bei Bernhard 
Großbaum den Schuldbeweis nicht für voll erbracht, infolgedessen die beiden Brüder freige 
sprochen werden mußten; dahingegen wurden Emanuel Großbaum und Hamann des ihnen 
zur Last gelegten Vergehens gegen das Markenschutzgesetz für überführt erachtet und 
deshalb jeder auf Grund der angezogenen Gesetzesstelle je zu einer Geldstrafe von M. 500 
verurtheilt, an deren Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit je 50 Tage Gefängnis zu treten ha 
ben. Gleichzeitig erkannte man auf Vernichtung des erwähnten Zeichens auf den mit Be 
schlag belegten Porzellanen. Dem Porzellanmaler Richard Klemm wurde die Befugnis zuge 
sprochen, auf seinen Antrag die Urtheilformel binnen vier Wochen nach eingetretener 
Rechtskraft einmal im Dresdener Anzeiger bekannt zu machen. In den Entscheidungsgrün 
den wurde hervorgehoben, daß nur Emanuel Großbaum und Hamann strafrechtlich zu ver 
folgen gewesen seien, denn ersterer habe die in Frage kommende Marke gewählt und letz 
terer sie auf die Waaren gebracht.“ 
Neben dem englischen „Dresden China’’ war für Meißener Porzellan, vor allem in Frank 
reich, die Bezeichnung „porcelaine de Saxe’’ gebräuchlich, und manche deutsche Fabrikan 
ten oder Dekorateure scheinen deshalb für den Export nach Frankreich das „Saxe“ in ihre 
Fabriksmarken aufgenommen zu haben; Beispiele dafür sind die Marken von Hermann Oh 
me, Sorgau (Adreßbuch 1896, S. 144) oder Erdmann Schlegelmilch (gegr. 1861; Adreßbuch 
1907, S. 198). 
Das „Prov(enance) Saxe” der Suhler Marke dürfte für die Anpassung an die französischen 
Kunden symptomatisch sein. Danckert (2. Auflage, 1967, S. 180) gibt für die „Ernst Teichert 
G.m.b.H.” in Meißen eine schwerterähnliche Marke mit dem Wort „Saxe”, also gleich eine 
doppelte Anspielung, an. 
Wenn offensichtlich echtes Meißener Porzellan mit „Dresden” bezeichnet ist, so handelt es 
sich vermutlich nicht um eine Fabriksmarke. Grollier (1914, S. 121) bildet drei Marken ab, 
von denen zwei außer der Bezeichnung Dresden und der Schwertermarke auch noch die 
Buchstaben B.P.T. aufweisen. Zwei dieser Marken publizierte A. W. Franks (1896, PI. II, Fig. 
11, 12), der die Sammlung des kontinentaleuropäischen Porzellans im Bethnal Green 
Branch Museum katalogisierte. Franks vermutet (S. 9, Nr. 65), daß mit Dresden der Standort 
des Auftraggebers gemeint war („As the factory had been removed to Meissen long betöre 
1739, it is probable that the name has been inscribed to indicate that the establishment or 
person for whom this Service was made belonged to Dresden.“). 
Die dritte, bei Grollier abgebildete Marke dieser Gruppe stammte aus der Sammlung des Au 
tors selbst. Rätselhaft war auch Grollier die Buchstabenabkürzung B.P.T. Nach Grolliers An 
sicht könnte es sich vielleicht um B(oustouche) P(orzellan) T(rafik) handeln und somit um die 
Bezeichnung für einen französischen Händler, der in Dresden mit Porzellan handelte („La 
seule explication plausible, sans etre tres satisfaisante, est: Boustouche Porzellan Trafik, 
commerce de porcelaine de Boustouche, lequel aurait ete un Frangais faisant le commerce 
de porcelaine ä Dresde et faisant ainsi marquer les pieces qu’il commandait ä Meissen. ) 
Diese Erklärung hat Grollier selbst nicht befriedigt. Das „B.P.T.” unter der Schwertermarke 
erwähnt Graesse bereits 1872 (S. 49, Nr. 189), ohne eine nähere Erklärung dafür abzuge 
ben. Er schreibt unter die betreffende Marke nur: „Vieux Saxe 1739“. Erst Zimmermann gibt 
uns in seiner Bearbeitung des „Graesse” (14. Auflage, 1915, S. 197, Nr. 95, bzw. S. 327) 
wieder den Hinweis, daß diese Marke identisch ist mit jener von Franks publizierten aus dem 
Bethnal Green Museum. 
Marryat (1866, Bd. II, S. 117) kannte ebenfalls eine ähnliche Marke auf einem Porzellan im 
Besitz des Comte de Gosford: „Le comte de Gosford possede une tasse avec soucoupe, 
44
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.