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Volltext: Wettbewerb-Ausschreibungen der K.K. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien im Jahre 1915

WETTBEWERB 
ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR 
BELEUCHTUNGSMASTE 
:::: AM ASPERNPLATZ :::: 
AUSGESCHRIEBEN AM 29. JÄNNER 1915. 
EINZUREICHEN AM 1. MÄRZ 1915. 
FÜNF GLEICHE PREISE VON JE K 400. 
D ie Gemeinde Wien beabsichtigt, nach fertiggestelltem Umbau der Aspernbrücke auf dem neu 
ausgestalteten Aspernplatze künstlerisch durchgebildete Maste zur Anbringung elektrischer 
Beleuchtungskörper aufzustellen. Fallweise sollen solche Lampsnträger auch an anderen wichtigen 
Verkehrsknotenpunkten der Stadt Verwendung finden. 
Im Sinne des Stadtratsbeschlusses vom 8. Jänner 1915, Pr. Z. 181/15, wird behufs Erlangung 
von Vorentwürfen (Skizzen) für diese Beleuchtungsmaste ein allgemeiner Wettbewerb aus 
geschrieben, an welchem jedoch nur in Wien ansässige selbständige Architekten deutscher 
Volkszugehörigkeit teilnehmen können. 
Für diesen Wettbewerb wurden folgende Bestimmungen getroffen : 
Als Unterlage für Entwurfszeichnungen ist der im Stadtbauamte erhältliche Plan des kon 
struktiven Gerippes der derzeit in Wien verwendeten Beleuchtungsmaste zu benützen. Die in 
diesem Plane eingeschriebene Lichtpunkthöhe und Entfernung des Lampenmittels von der Achse 
des Mastes sind einzuhalten. Für die Anordnung der zur Erzielung einer genügenden Stand 
sicherheit, bezw. zum Betriebe notwendigen Bestandteile, sind die Angaben der dem Unterlags 
plane beigegebenen Erläuterungen zu beachten. 
Jede Wettbewerbarbeit hat zu enthalten: 
a) einen Aufriss des Beleuchtungsmastes für eine Lampe im Masstabe UlOjnit 
Angabe allfälliger, zum Verständnisse des Entwurfes notwendiger Schnitte; 
b) einen Abänderungsentwurf für Lampenträger mit zwei Hauptbeleuchtungskörpern 
(Doppelauslegermaste) im gleichen Masstabe. In der Zeichnung sind bloss jene 
Teile darzustellen, welche wegen Anbringung der zweiten Lampe eine geänderte 
Gestalt erhalten müssen; 
c) kurze schriftliche Angaben über das zur Verwendung zu bringende Material, dessen 
allfällige Bearbeitung (Guss, geschmiedete, gepresste, getriebene Arbeit u. dgl.), 
Oberflächenbehandlung (Anstrich, Vergoldung u. dgl.) usw. (diese Angaben können 
auch auf dem Plane an passender Stelle vermerkt werden); 
d) falls Abänderungen des im Unterlagsplane dargestellten konstruktiven Gerippes oder 
der Aufhänge- und Bewegungsvorrichtungen geplant sind, eine kurze Erläuterung 
der vorgeschlagenen Anordnung. 
Da durch den Wettbewerb nur Ideen für die Ausgestaltung grösserer, als Schmuck 
wirkender Beleuchtungsmaste gewonnen werden sollen, wahrt sich die Gemeinde Wien das Recht,
	        
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