WETTBEWERB
ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR
BELEUCHTUNGSMASTE
:::: AM ASPERNPLATZ ::::
AUSGESCHRIEBEN AM 29. JÄNNER 1915.
EINZUREICHEN AM 1. MÄRZ 1915.
FÜNF GLEICHE PREISE VON JE K 400.
D ie Gemeinde Wien beabsichtigt, nach fertiggestelltem Umbau der Aspernbrücke auf dem neu
ausgestalteten Aspernplatze künstlerisch durchgebildete Maste zur Anbringung elektrischer
Beleuchtungskörper aufzustellen. Fallweise sollen solche Lampsnträger auch an anderen wichtigen
Verkehrsknotenpunkten der Stadt Verwendung finden.
Im Sinne des Stadtratsbeschlusses vom 8. Jänner 1915, Pr. Z. 181/15, wird behufs Erlangung
von Vorentwürfen (Skizzen) für diese Beleuchtungsmaste ein allgemeiner Wettbewerb aus
geschrieben, an welchem jedoch nur in Wien ansässige selbständige Architekten deutscher
Volkszugehörigkeit teilnehmen können.
Für diesen Wettbewerb wurden folgende Bestimmungen getroffen :
Als Unterlage für Entwurfszeichnungen ist der im Stadtbauamte erhältliche Plan des kon
struktiven Gerippes der derzeit in Wien verwendeten Beleuchtungsmaste zu benützen. Die in
diesem Plane eingeschriebene Lichtpunkthöhe und Entfernung des Lampenmittels von der Achse
des Mastes sind einzuhalten. Für die Anordnung der zur Erzielung einer genügenden Stand
sicherheit, bezw. zum Betriebe notwendigen Bestandteile, sind die Angaben der dem Unterlags
plane beigegebenen Erläuterungen zu beachten.
Jede Wettbewerbarbeit hat zu enthalten:
a) einen Aufriss des Beleuchtungsmastes für eine Lampe im Masstabe UlOjnit
Angabe allfälliger, zum Verständnisse des Entwurfes notwendiger Schnitte;
b) einen Abänderungsentwurf für Lampenträger mit zwei Hauptbeleuchtungskörpern
(Doppelauslegermaste) im gleichen Masstabe. In der Zeichnung sind bloss jene
Teile darzustellen, welche wegen Anbringung der zweiten Lampe eine geänderte
Gestalt erhalten müssen;
c) kurze schriftliche Angaben über das zur Verwendung zu bringende Material, dessen
allfällige Bearbeitung (Guss, geschmiedete, gepresste, getriebene Arbeit u. dgl.),
Oberflächenbehandlung (Anstrich, Vergoldung u. dgl.) usw. (diese Angaben können
auch auf dem Plane an passender Stelle vermerkt werden);
d) falls Abänderungen des im Unterlagsplane dargestellten konstruktiven Gerippes oder
der Aufhänge- und Bewegungsvorrichtungen geplant sind, eine kurze Erläuterung
der vorgeschlagenen Anordnung.
Da durch den Wettbewerb nur Ideen für die Ausgestaltung grösserer, als Schmuck
wirkender Beleuchtungsmaste gewonnen werden sollen, wahrt sich die Gemeinde Wien das Recht,