WETTBEWERB
ZUR ERLANGUNG VON ENTWÜRFEN FÜR DIE
BAUKÜNSTLERISCHE AUSGESTALTUNG EINER
UNTERGRUNDBAHN-HALTESTELLE.
AUSGESCHRIEBEN AM 5. FEBRUAR 1915.
EINZUREICHEN AM 31- MÄRZ 1915.
FÜNF GLEICHE PREISE VON JE K 500.
Tm Sinne des vom Stadtrate am 8. Jänner 1915 gefassten Beschlusses veranstaltet die Gemeinde Wien
einen allgemeinen Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen (Skizzen) für die künstlerische
Ausgestaltung einer Untergrundbahn-Haltestelle mit ebener Decke.
Den Bestimmungen des genannten Stadtratsbeschlusses entsprechend, können an dem Wett
bewerbe nur in Wien ansässige selbständige Architekten deutscher Volkszugehörigkeit teilnehmen.
Für den Wettbewerb wurden nachstehende Bestimmungen getroffen:
Als Entwurfsunterlage ist der im Stadtbauamte erhältliche Gerippeplan der künftigen Unter
grundbahn-Haltestelle „Alserstrasse“, die nächst dem derzeit im Bau befindlichen Bankpalaste
der österr.-ungar. Bank errichtet werden soll (Unterlagsplan 1), zu benützen. Die durch die
Erfordernisse der technischen Durchführung des Baues, des Verkehres und des Betriebes gegebene
Bauanlage ist in ihren Grundzügen so, wie sie der Plan darstellt, beizubehalten. Die Arbeit der
Teilnehmer am Wettbewerbe hat sich sonach grundsätzlich auf die baukünstlerische Ausgestaltung
der sichtbaren Teile: Wände, Decken, Stützen, Umwehrung des Haltestelleneinganges, ferner der
Ausrüstungsanlagen zu beschränken. Ueber die Art und Aufstellung bezw. Gegenstände gibt der
Unterlagsplan 2 Aufschluss. In den den Unterlagsplänen beigegebenen Erläuterungen sind allge
meine Richtlinien für die architektonische Ausbildung der genannten Einzelheiten, ferner ein
Nachweis über die einschlägigen Schriftwerke gegeben. Ausserdem können die Teilnehmer am
Wettbewerbe in einem Sammelband mit Bildern und Plänen von in anderen Grosstädten aus
geführten Untergrundbahn-Haltestellen Einsicht nehmen, welcher in der Direktion des Stadtbau
amtes aufliegt.
Jede Wettbewerbsarbeit hat zu bestehen aus:
a) einer Darstellung des Grundrisses der Untergrundbahn-Haltestelle mit Einzeichnung
aller in Aussicht genommenen Bahnsteigausrüstungs-Anlagen, bzw. -Gegenstände.
In dieser Zeichnung ist auch in einem passend ausgewählten Ausschnitt die Felder
teilung der Decke in der Ansicht von unten einzutragen;
b) einem Längenschnitt durch die Haltestellen-Anlage; ebenfalls mit Darstellung der
unter a) erwähnten Ausrüstung und mit Einzeichnung der seitlichen Ansicht der
Umwehrung des Haltesteilen-Einganges.
Die Darstellungen a) und b) sind im Masstabe 1 : 100 auszuführen;
c) einem Aufriss des Haltestellen-Einganges in der Richtung, wie ihn ein eintretender
Fahrgast sehen wird;
d) einem Längeschnitt durch die Treppe und den Vorraum;
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