WETTBEWERB
ZUR ERLANGUNG VON VORENTWÜRFEN FÜR DEN ALLFÄLLIGEN
UMBAU DES KURSALONS IM STADTPARKE.
AUSGESCHRIEBEN AM 4. MÄRZ 1915.
EINZUREICHEN AM 30. APRIL 1915.
FÜNF GLEICHE PREISE VON JE K 2000.
D ie Gemeinde Wien veranstaltet im Sinne des am 8. Jänner 1915 gefassten Stadtratsbeschlusses
einen allgemeinen Wettbewerb zur Erlangung von Skizzen für den allfälligen Neubau eines
Kurhauses im Stadtparke zum Ersätze der heute diesem Zwecke dienenden, aber nicht ganz
zulänglichen Baulichkeiten.
Für diesen Wettbewerb werden nachfolgende Bestimmungen getroffen:
Gemäss dem obenerwähnten Stadtratsbeschlusse können an dem Wettbewerb nur in Wien
ansässige selbständige Architekten deutscher Volksangehörigkeit teilnehmen.
Das neue Kurhaus soll im Wiener Stadtparke annähernd an derselben Stelle erbaut werden,
wo sich der heutige Kursalon befindet. Die verbaute Fläche des neuen Kurhauses soll nicht
erheblich grösser sein als die des bestehenden Gebäudes. Es soll auch beiläufig dieselbe
Längen- und Tiefenerstreckung besitzen. Zur Erzielung einer grösseren Weiträumigkeit und
Uebersichtlichkeit des Kaffeehausgartens erscheint indessen eine Verlegung der gegen den Stadt
park gerichteten Hauptfront nach rückwärts (näher gegen die Johannesgasse) wünschenswert. Die
vorhandenen Baumbestände sind nach Tunlichkeit zu schonen.
Die Teilnehmer am Wettbewerbe können im Stadtbauamte einen Lageplan des in Frage
kommenden Gebietes des Stadtparkes beheben, aus welchem die Lage des bestehenden Gebäudes
innerhalb der vorhandenen Gartenanlage und Baumbestände ersichtlich ist. Ferner sind im Stadt
bauamte nähere Erläuterungen über die Raumanforderungen im geplanten Neubaue erhältlich.
An Zeichnungen werden verlangt:
a) die Grundrisse der Geschosse;
b) je ein Aufriss der gegen den Stadtpark und der gegen die Johannesgasse gerichteten
Hauptfronten des Gebäudes;
c) ein Längenschnitt und
d) ein Querschnitt durch das geplante neue Kurhaus;
e) ein Lageplan der Gesamtanlage.
Die Zeichnungen a, b, c und d sind im Masstabe 1:200, der Lageplan e mit Benützung
des im Stadtbauamte erhältlichen Unterlagsplanes im Masstabe 1:360 anzufertigen.
Der Wettbewerbsarbeit ist ein kurzgefasster Erläuterungsbericht beizuschliessen. Schau
bilder und Kostenberechnungen werden nicht gefordert und bei der Bewertung des Entwurfes
auch nicht berücksichtigt.
Da durch den Wettbewerb nur Ideen für einen allfälligen Bau eines neuen Kurhauses im
Stadtparke gewonnen werden sollen, wahrt sich die Gemeinde Wien das Recht, die Herstellung