Der Architekt.
beitiagen, hier allmälig Abhilfe zu schaffen.
Die Betheiligung an Concurrenzen trotz
, aIler lhnen anhaftenden Mängel kann schon
deshalb, weil sie ausserordentlich lehrreich
wirkt, nicht genug empfohlen werden.
Schweigen sich auch die Fachgenossen
über die ausgestellten Werke usuell gründlich
aus, so weiss doch jeder, dass man
Künstlern nur durch Werke imponiren
kann und dass jede nur zu oft beliebte
Reclame in ein Nichts zerstäubt, ja die
umgekehrte Wirkung erzielt. Durch seine
Werke zeigt der Künstler sein Können,
sein Denken und Fühlen, — sein Inneres,’
die Wahrheit — und die interessirt, wenn
sie schön ist, immer. Für eine solche
Wahrheit sind alle Künstler gleich empfänglich;
die Gelegenheit, sie zu zeigen, sind
eben Ausstellungen und Concurrenzen.
T Tnd nun einige Worte über den
vJ Titel »Architekt«. Es ist klar, dass
diese Bezeichnung dem Baukünstler allein
gebühit und dass es nicht angeht, Architekten
verschiedenen Grades, wie beispielsweise
Architekt-Unternehmer, Architekt
Constructeur etc., zu creiren.
Die vom Staate geschaffenen »staatlich
geprüften Architekten«, »diplomirten Architekten«
»Civil-Architekten« etc. stellen oft
einen ebenso grossen Missbrauch des Titels
dar, wie es andererseits ein Missbrauch
ist, wenn er von Leuten usurpirt wird,
die nicht den Schatten einer Berechtigung
hiefür haben.
Es ist leider, wie schon erwähnt, überall
Biauch, dass die Eltern oder deren Stell-