Die Composition.
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mit den Schwesterkünsten Sculptur und Ma
lerei verstanden sein. Nie darf der Archi
tekt, in solchem Falle, den Commandostab
aus der Hand legen. Mag es sich um äussere
oder innere Ausschmückung seiner Werke
handeln, oder haben Monumente seine Gar
tenanlagen, Strassen und Plätze zu zieren,
dem Architekten allein muss es Vorbehalten
bleiben, die Führerrolle ganz inne zu
haben, da sich Alles dem vom Archi
tekten gefassten Grundgedanken zu unter
ordnen hat.
Recht fühlbar werden diesbezügliche
Fehler in allen Monumentenfragen und
sind solche fast beständig auf der Tages
ordnung. Jedes Monument ist ein integri-
render Bestandtheil des Platzes, auf welchem
es zu stehen bestimmt ist, da der Platz
schon bestehen muss, ehe das Monument
für denselben zu componiren ist; also nie
der Platz wegen des Monumentes, sondern
stets das Monument für den Platz geschaffen
wird.
Alle diesbezüglichen Fehler fallen
immer den ausführenden Künstlern zur Last
und haben gewöhnlich darin ihren Grund,
dass entweder das Werk schon vor der
Platzbestimmung vollendet war, oder dass die
Künstler der leider nur zu verbreiteten An
sicht huldigen, dass ihr Werk für sich,
intim betrachtet werden müsse, also einen
persönlichen Altar beanspruche, statt sich
den Anforderungen der Platzgrösse, der
Höhe des Raumabschlusses, der Silhouetti-
rung, dem Hintergründe etc. einfach zu
fügen. Dass aber über solche Dinge der