MAK
Die Composition. 
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mit den Schwesterkünsten Sculptur und Ma 
lerei verstanden sein. Nie darf der Archi 
tekt, in solchem Falle, den Commandostab 
aus der Hand legen. Mag es sich um äussere 
oder innere Ausschmückung seiner Werke 
handeln, oder haben Monumente seine Gar 
tenanlagen, Strassen und Plätze zu zieren, 
dem Architekten allein muss es Vorbehalten 
bleiben, die Führerrolle ganz inne zu 
haben, da sich Alles dem vom Archi 
tekten gefassten Grundgedanken zu unter 
ordnen hat. 
Recht fühlbar werden diesbezügliche 
Fehler in allen Monumentenfragen und 
sind solche fast beständig auf der Tages 
ordnung. Jedes Monument ist ein integri- 
render Bestandtheil des Platzes, auf welchem 
es zu stehen bestimmt ist, da der Platz 
schon bestehen muss, ehe das Monument 
für denselben zu componiren ist; also nie 
der Platz wegen des Monumentes, sondern 
stets das Monument für den Platz geschaffen 
wird. 
Alle diesbezüglichen Fehler fallen 
immer den ausführenden Künstlern zur Last 
und haben gewöhnlich darin ihren Grund, 
dass entweder das Werk schon vor der 
Platzbestimmung vollendet war, oder dass die 
Künstler der leider nur zu verbreiteten An 
sicht huldigen, dass ihr Werk für sich, 
intim betrachtet werden müsse, also einen 
persönlichen Altar beanspruche, statt sich 
den Anforderungen der Platzgrösse, der 
Höhe des Raumabschlusses, der Silhouetti- 
rung, dem Hintergründe etc. einfach zu 
fügen. Dass aber über solche Dinge der
	        
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