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Einwendung zu machen, so erklärt der Präsident die Sitzung
für geschlossen. Die Parteien oder die Richter ziehen sich zurück,
und es erfolgt die Abstimmung und Beschlussfassung. Hat der
Geklagte Einwendungen zu machen, so werden dieselben ange
hört, die von ihm vorzuweisenden Beweisstücke ebenfalls depo-
nirt, und die Parteien fahren nun fort, je nach Umständen an
zuführen, was sie für nothwendig halten, um die von dem Geg
ner gemachten Behauptungen zu entkräften. Jeder Richter stellt
an die eine oder andere Partei die Frage, die er zu seiner Auf
klärung für nothwendig hält, und diese Art des Verhandelns
dauert so lange fort, bis sämmtliche Richter sich für hinlänglich
unterrichtet halten. Der Präsident fragt nun, ob und was der
Kläger und der Geklagte hinzuzufügen haben und lässt sie dann
abtreten.
Es beginnt nun die Debatte der Richter. Ergibt sich während
derselben für einen oder den anderen Richter die Nothwendigkeit
an einen oder den anderen der streitenden Theile noch weitere
Fragen zu stellen, so wird der bezügliche Theil oder beide vor-
gerufen, wieder von Neuem vernommen und hierauf wieder abge-
führt. Glaubt nun der Präsident, dass durch die abgehaltenen Be
rathungen oder eigentlich gegenseitigen Bekämpfungen endlich ein
Moment gekommen ist, wo sich eine absolute Majorität zu Gunsten
der einen oder anderen Ansicht ergeben könnte, so lässt er ab
stimmen ; kommt ein Majoritätsbeschluss zu Stande, so hat er
selbst keine Stimme, bei gleichgetheilten Stimmen aber gibt ei
sern decisives Votum ab.
Der so gefasste Beschluss wird dem Präsidenten mit
kurzer Angabe der Motive der Parteien, welche neuerdings vorge
rufen werden, verkündet. Er kann nun entweder ein Vertagungs
beschluss sein, oder eine interloeutorische Entscheidung, oder
ein definitives Urtheil. Wird auf Vorbringung neuer Urkunden
erkannt, so wird dem bezüglichen Theile der Auftrag ertheilt, in
einem gewissen Termine dieselben beizubringen, und von Neuem
beim Tribunale zu erscheinen; doch ist der Termin selten ein
peremptorischer und kann willkürlich überschritten werden.
Wird auf Beweis durch Experten erkannt, so wendet sich das
Tribunal aut Grund des gefassten Beschlusses mit einer kurzen
schriftlichen Einladung an die betreffende Behörde oder die dazu