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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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bisher nicht entrichtet, obgleich die hohe Pforte fortwährend 
darnach strebt, sie denselben gleichwie den eigenen Unterthanen 
aufzuerlegen. 
Dagegen müssen die WergU-Steuern für Haus- und Grund 
besitz, der Zehent (Aschar), die Zinssteuer, Contractsteuer, Aus- 
schanksteuer, Fabrikationssteuer, eventuell auch die Essnaf- oder 
Zunftsteuern (wenn ein Ausländer in eine Zunft eintreten sollte), 
und ähnliche Abgaben von den Ausländern in gleicher Weise 
wie von den Inländern entrichtet werden. 
8. Gewissermassen auch die Handelsfreiheit, insofern 
sie durch die internationalen Handelsverträge gewährleistet ist, 
worüber das Nähere in einer besonderen Abhandlung besprochen 
wurde.
	        
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