Die Consulate und ihre Gerichtsbarkeit.
Von C. S a x,
k. u. k. Consul.
A. Der Wirkungskreis der Consulate im Orient über
haupt und in Constantinopel.
Die Consulate dienen theils direct, tlieils indirect zur Be
förderung des Handels. Sie haben namentlich im Oriente einen
sehr mannigfachen Wirkungskreis. Sie sind daselbst politische
und gerichtliche Organe ihrer Regierungen, und vertreten die
Interessen ihrer Staatsangehörigen in allen Richtungen, in wel
chen überhaupt ein behördliches Einschreiten zulässig ist (also
mit Ausschluss der Parteivertretung in Rechtsstreiten, der Com
missionen und überhaupt der Besorgung von Handelsgeschäften).
Sie fungiren nicht nur als Civil-, Handels-, Wechsel-, Seegerichte
und zum Theil als Strafgerichte; — auch polizeiliche und
sonstige administrative Angelegenheiten, Handel, Schifffahrt,
eine gewisse internationale Vertretung, insbesondere die Ver
mittlung des Verkehrs zwischen einzelnen Behörden ihres Hei
matlandes und den Localbehörden, überhaupt fast alle localen
Staatsinteressen gehören in das Ressort der Consulate.
Sie befördern indirect den Handel durch den tractatmässigen
Consularschutz, welchen sie ihren Nationalen gegenüber den
Localbehörden gewähren, und durch Anwendung der vaterländi
schen Gesetze in den Rechtsangelegenheiten ihrer Schutzbefoh
lenen. Sie sorgen direct für die Interessen des Handels, indem
sie Uber die Handelsverhältnisse ihres Amtsbezirkes an ihre
Regierungen Berichte erstatten, auf wichtige, den Handel be
treffende Umstände aufmerksam machen, an Handelsleute (so
weit es die Verantwortlichkeit eines Staatsamtes gestattet) Aus-