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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Die Consulate und ihre Gerichtsbarkeit. 
Von C. S a x, 
k. u. k. Consul. 
A. Der Wirkungskreis der Consulate im Orient über 
haupt und in Constantinopel. 
Die Consulate dienen theils direct, tlieils indirect zur Be 
förderung des Handels. Sie haben namentlich im Oriente einen 
sehr mannigfachen Wirkungskreis. Sie sind daselbst politische 
und gerichtliche Organe ihrer Regierungen, und vertreten die 
Interessen ihrer Staatsangehörigen in allen Richtungen, in wel 
chen überhaupt ein behördliches Einschreiten zulässig ist (also 
mit Ausschluss der Parteivertretung in Rechtsstreiten, der Com 
missionen und überhaupt der Besorgung von Handelsgeschäften). 
Sie fungiren nicht nur als Civil-, Handels-, Wechsel-, Seegerichte 
und zum Theil als Strafgerichte; — auch polizeiliche und 
sonstige administrative Angelegenheiten, Handel, Schifffahrt, 
eine gewisse internationale Vertretung, insbesondere die Ver 
mittlung des Verkehrs zwischen einzelnen Behörden ihres Hei 
matlandes und den Localbehörden, überhaupt fast alle localen 
Staatsinteressen gehören in das Ressort der Consulate. 
Sie befördern indirect den Handel durch den tractatmässigen 
Consularschutz, welchen sie ihren Nationalen gegenüber den 
Localbehörden gewähren, und durch Anwendung der vaterländi 
schen Gesetze in den Rechtsangelegenheiten ihrer Schutzbefoh 
lenen. Sie sorgen direct für die Interessen des Handels, indem 
sie Uber die Handelsverhältnisse ihres Amtsbezirkes an ihre 
Regierungen Berichte erstatten, auf wichtige, den Handel be 
treffende Umstände aufmerksam machen, an Handelsleute (so 
weit es die Verantwortlichkeit eines Staatsamtes gestattet) Aus-
	        
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