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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Rede sein; höchstens wird der Nachweis juridischer Studien 
verlangt. So beim österreichisch-ungarischen, beim italienischen, 
beim deutschen Consulate. Der deutsche Consul hat das Recht, 
eine bestimmte Anzahl von Advocaten für sein Consulargericht 
festzusetzen und zu ernennen. Der italienische und der öster 
reichisch-ungarische Consul lassen die Advocaturs-Bewerber 
mittelst Decret zu, wenn sie sich von ihrer Tauglichkeit zur 
Parteien-Vertretung überzeugt haben und können Winkel 
schreiber von der Parteien-Vertretung ausschliessen. Das fran 
zösische, das griechische, das niederländische Consulat u. s. w. 
stellen gar keine Bedingungen und lassen in der Regel Jeden 
als Parteien-Vertreter fuugiren. 
Es hat sich übrigens in Constantinopel eine Societe du 
Barreau gebildet, zu welcher nur solche Advocaten zugelassen 
werden, welche das Doctor-Diplom oder ein analoges Diplom 
besitzen, dass sie auch in ihrer Heimat zurAdvocatur berechtigt 
wurden. Die Mitglieder (circa 30) sind grösstentheils Engländer, 
Franzosen, Griechen und Italiener. 
Was die Competenzen der Advocaten betrifft, so lässt sich 
darüber nur sagen, dass sie in Constantinopel sehr hoch, viel 
fach höher als z. B. in Oesterreich sind.
	        
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