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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Die österreichisch-ungarische Handels- und Qewerbe- 
kammer in Constantinopel. 
Von C. S a x, 
k. u. k. Consul. 
Die österreichisch-ungarische Colonie in Constantinopel bil 
det eine Consular-Gemeinde mit provisorisch constituirter Ge 
meinde-Repräsentanz. 
Als selbstständige Seetion der Gemeinde - Repräsentanz 
bilden die im ersten Wahlkörper aus dem Handels- und Gewerbc- 
stande gewählten 16 Mitglieder eine Handels- und Gewerbe 
kammer, die mit der Aufgabe betraut ist, die Interessen des 
nationalen Handels, des Verkehres und der Industrie mit Bezug 
auf die Verbindungen Constantinopel’s und seiner Umgebung mit 
der Monarchie wahrzunehmen und innerhalb ihres Wirkungs 
kreises zu vertreten. 
Jeder österrerreiehisch-ungarische Staatsangehörige und 
Schutzgenosse, der in Constantinopel und seiner Umgebung eine 
Handels- und Gewerbs-Unternehmung geschäftsmässig im eigenen 
Namen oder als Procurist betreibt, ist verpflichtet, seine Firma 
in das Handelsregister einzutragen, das von der Handels- und 
Gewerbekammer geführt wird. 
Die 16 Mitglieder der Handels und Gewerbekammer werden 
von den registrirten österreichisch-ungarischen Handels- und 
Gewerbetreibenden ohne Unterschied der Kategorie gewählt; 
und für diese Mitglieder werden zugleich 4 Ersatzmänner durch 
die gleiche Wahl bestellt. 
Der Vorstand der Handels- nnd Gewerbekammer besteht aus 
einem Präsidenten und einem Vice-Präsidenten, die beide von 
den Mitgliedern der Kammer aus ihrer Mitte gewählt werden. 
Für diese Wahl ist die Approbation der k. und k. Botschaft ein 
zuholen.
	        
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