Die österreichisch-ungarische Handels- und Qewerbe-
kammer in Constantinopel.
Von C. S a x,
k. u. k. Consul.
Die österreichisch-ungarische Colonie in Constantinopel bil
det eine Consular-Gemeinde mit provisorisch constituirter Ge
meinde-Repräsentanz.
Als selbstständige Seetion der Gemeinde - Repräsentanz
bilden die im ersten Wahlkörper aus dem Handels- und Gewerbc-
stande gewählten 16 Mitglieder eine Handels- und Gewerbe
kammer, die mit der Aufgabe betraut ist, die Interessen des
nationalen Handels, des Verkehres und der Industrie mit Bezug
auf die Verbindungen Constantinopel’s und seiner Umgebung mit
der Monarchie wahrzunehmen und innerhalb ihres Wirkungs
kreises zu vertreten.
Jeder österrerreiehisch-ungarische Staatsangehörige und
Schutzgenosse, der in Constantinopel und seiner Umgebung eine
Handels- und Gewerbs-Unternehmung geschäftsmässig im eigenen
Namen oder als Procurist betreibt, ist verpflichtet, seine Firma
in das Handelsregister einzutragen, das von der Handels- und
Gewerbekammer geführt wird.
Die 16 Mitglieder der Handels und Gewerbekammer werden
von den registrirten österreichisch-ungarischen Handels- und
Gewerbetreibenden ohne Unterschied der Kategorie gewählt;
und für diese Mitglieder werden zugleich 4 Ersatzmänner durch
die gleiche Wahl bestellt.
Der Vorstand der Handels- nnd Gewerbekammer besteht aus
einem Präsidenten und einem Vice-Präsidenten, die beide von
den Mitgliedern der Kammer aus ihrer Mitte gewählt werden.
Für diese Wahl ist die Approbation der k. und k. Botschaft ein
zuholen.