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Geographisch-ethnographische Uebersicht.
(Umfang und administrative Eintheilung des Consularbezirkes, Bevölkerung
und natürliche Beschaffenheit des Landes.)
Von c. Sax,
k. u. k. Consitl.
A. Umfang und administrative Eintheilung des
Consularbezirkes.
Der Amtsbezirk des k. und k. Consulates in Constantinopel
ist nicht genau begrenzt. Im engeren Sinne umfasst derselbe
das unmittelbare Verwaltungsgebiet des Polizeiministeriums der
h. Pforte, d. i. die Südostspitze der europäischen und die Nordwestspitze
der asiatischen Türkei, und im weiteren Sinne gehören
dazu auch die Amtsbezirke der k. und k. Consularämter in
Brussa und in den Dardanellen mit der Insel Tenedos, und
endlich der ganze nordwestliche Theil von Kleinasien, welcher
zu keinem andern Consulate gehört, ungefähr bis zum Halys
(Kisil-Irmak) und bis zum alten Lydien hinab. Im Osten grenzt
diesei Amtsbezirk an jenen von Trapezunt, im Süden an jenen
von Smyrna und im Westen an jenen von Adrianopel. Im Norden
bildet das schwarze Meer die natürliche Grenze.
Ausser dem obgenannten Polizei-Gouvernement umfasst
also dieser Consulatsbezirk das Wilajet (General-Gouvernement)
Chudawendgjar, das Wilajet Kastamuny und die Sandschaks
(Provinzialkreise) Bigha und Angora, ersteres zum Wilajet der
Inseln des ägaischen Meeres, letzteres zum Wilajet von Angora
gehörig, welches sich noch weit Uber den Halys hin nach
Südosten erstreckt.
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