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Die Linie Liverpool-Constantinopel ist sehr billig, weil sie durch
3—4 concurrirende Gesellschaften (John Bibby, Sons Bur ns,
M e Iver Papayanni &Comp.) befahren wird. Frankreich expedirt
über Marseille durch die Messagerie maritime, welcher
durch die Dampfschiffahrts-Unternehmung Marc Fraissinet
pere et fils nur wenig Concurrenz gemacht wird. Auch Belgien
und die Schweiz verschilfen via Marseille, nur Schuhzwirn geht
als schwere Waare von Belgien aus über Antwerpen. Deutschland
expedirt via Triest, doch Eisass benützt nach wie vor die
Route über Marseille. Oesterreich hat nebst dem Wege über
Triest im Sommer noch den der Donau offen; doch wird diese
Linie trotz billiger Frachtsätze für Manufacturwaaren wenig
benützt, weil die Güter der häufigen Ueberladung halber länger
unterwegs bleiben.
Was die Frachtsätze an belangt, so finden sich dieselben im
Anhänge bei der Beschreibung der einzelnen Artikeln genauer
specificirt.
Bei der Debarcation der Waaren im Hafen von Constantinopel
macht sich der Mangel an Quais und Docks sehr fühlbar.
Die Schiffe müssen mitten im Hafen ankern, haben keine bestimmten
Ankerplätze und die Debarcation der Waaren an die
Mauth in Galata oder Stambul erfolgt mittelst Lichterschiffen:
eine sehr kostspielige und bei schlechtem Wetter nicht ausführbare
Manipulation.
Die Spesen der Debarcation fällen dem Empfänger zur Last
und belaufen sich bei österreichischen Schiffen auf 10 kr. per
Centner, bei französischen auf 1 Franc per Collo; bei englischen
Schilfen werden die AusschifFungskosten zur Fracht einbezogen.
Der Waarenbezug aus der Mauth ist höchst ermüdend für
die Empfänger, da es sowol an Räumlichkeiten wie an gewandtem
Personale mangelt. Hat man unter den Tausenden in Unordnung
herumliegenden Colli das zu beziehende herausgesucht
und ist man nach langen Formalitäten dahin gekommen, es
öffnen zu lassen — was Alles nicht ohne Geld und gute Worte
vorwärts geht — so beginnen erst die nicht minder zeitraubenden
Schwierigkeiten der eigentlichen Verzollung. „
Die türkische Regierung hat mit allen Mächten Handels
und Zollverträge in der Weise abgeschlossen, dass sie berechtigt