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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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ist,  8%  des  Wertlies  als  Einfuhrzoll  zu  beheben.  Nun  ist  für  die
wenigsten  Waurei1  der  zu  entrichtende  Zoll  genau  tarifiit,  theils,
weil  sich  die  contrahirenden  Mächte  nicht  immer  Uber  deren
Bewerthung  einigen  konnten,  theils  weil  viele  Artikel  wegen
ihrer  Verschiedenheit  in  Qualität,  Maass  und  Gewicht  ihre  Tarifirung
  nicht  vertragen.  Endlich  liegt  es  auch  in  der  Natur
mancher  Artikel,  dass  sie  durch  Concurrenz,  abfallende  Qualität,
Verbesserungen  in  der  Fabrication  und  neue  Erfindungen  \on
Jahr  zu  Jahr  billiger  hergestellt  werden.  Aus  allen  diesen  Gründen ­
  erschien  das  Binden  an  eine  fixe  Taxirung  nicht  wünschenswer
 th.  —  Es  werden  nun  alle  nicht  tarifirten  Waaren  von  dem
Schatzmeister  der  Douane  abgeschätzt,  und  der  Importeur  hat
das  Recht,  den  8%igen  Zoll  in  natura  zu  entrichten,  wenn  er
sich  der  oft  willkürlichen  Schätzung  von  Seite  der  Douane
nicht  fügen  kann  oder  will,  oder  wenn  ihm  diess  aus  anderen
Gründen  besser  zusagt.  Dass  bei  dieser  Procedur  in  der  Regel
die  Interessen  des  Kaufmannes  nicht  berücksichtigt  werden,  ist
selbstverständlich  —  eine  coulante  und  prompte  Erledigung  dei
Geschäfte  ist  da  nicht  zu  erwarten.  Aber  auch  die  Interessen
des  Fiscus  leiden  gleichzeitig  unter  diesen  Uebelständen;  dessen
ungeachtet  steht  das  Zollwesen  theilweise  mit  Recht  im  Rufe,
die  bestadministrirte  Einnahmsquelle  der  Regierung  zu  sein.
Die  Waaren,  welche  die  Mauth  in  natura  bekommt,  verkauft
sie  in  ihren  eigenen  Localitäten  meist  unter  den  Platzpreisen
und  en  detail,  so  dass  den  Kleinhändlern  dadurch  eine  gefährliche ­
  und  unliebsame  Concurrenz  erwächst.
In  Folge  der  willkürlichen  Schätzung  ist  der  behobene  Zoll
nicht  immer  der  gleiche,  und  es  kommt  mitunter  vor,  dass  er
auch  weniger  als  8%  beträgt.  Beim  Sconto  werden  10%  der
aufgestellten  Gebühr  in  Abrechnung  gebracht  und  8%  vom
Nettoproducte  entrichtet.
Eine  besondere  Vexation  ist  der  exorbitante  Lagerzins,
welchen  die  Mauth  behebt,  nachdem  sie  den  Gütern  7tägige
freie  Lagerung  gewährt  hat.  Derselbe  beträgt  für  die  zweiten
7  Tage  %  Piaster  per  Tag  und  Collo  bis  zum  Gewichte  von
2  Centnern,  für  die  dritte  Woche  %  Piaster  und  für  die  vierte
Woche  1  Piaster.  Bei  noch  längerer  Lagerung  werden  1%  Piaster
per  Tag  und  Collo  eingehoben.
            
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