MAK

Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

278 
in einer Schachtel, welche wieder in Kisten verpackt werden, 
versendet. 
Der Import an Schweizer-Taschen-Uhren nimmt, wegen des 
grossen Absatzes, den dieselben auf dem hiesigen Platze fimlen, 
jährlich zu, und beläuft sich im Durchschnitte auf 1—11/ 4 Million 
Francs, während die Einfuhr englischer Uhren im Abnehmen 
begriffen ist und nicht mehr als 400—500 türk. Lira aus 
macht. 
Zu der zweiten Gattung Uhren gehören die Sturzuhren, 
welche ausschliesslich aus Paris und zwar von der zu den ersten 
Handelshäusern zählenden Firma Lefebvre & Comp, bezogen 
werden und auch unter dem Namen Pariser - Uhren im Handel 
bekannt sind. 
Der jährliche Import beträgt ungefähr 500.000 Francs. 
Was die Qualität dieser Uhren anbelangt, so ist hervorzu 
heben, dass namentlich bei der Anfertigung derselben darauf 
gesehen werden muss, dass die für den Orient bestimmten Stücke, 
um hier Absatz zu finden, nach einem eigenen Muster erzeugt 
werden, welches dem Geschmacke der Türken angepasst ist. 
Die Feinheit der Ausführung kommt hier ebensowenig als 
bei den Taschen-Uhren in Betracht. Die Uhr muss aber im 
türkischen Sinne ein Marifet*) sein. Recht viele Arabesken und 
häufige oft unmögliche Verzierungen machen die Uhr, wenn sie 
nebstdem keine Figuren an sich trägt, dem türkischen Käufer 
beliebt. 
Die Waare ist gewöhnlich in Bronze gearbeitet, reich ver 
goldet und emaillirt und erscheint mit zwei Vorderseiten, da sie 
auf der einen Seite mit einem türkischen, auf der anderen mit 
einem europäischen Zifferblatte versehen ist. 
Um ihre Magazine nicht mit Waare anzufüllen,' die dem 
türkischen Käufer missfallen würde, scldiessen die hiesigen 
Importeurs, bei Bestellungen von Pariser-Sturz-Uhren, die dar 
auf bezüglichen Geschäfte meistens nach Einsicht von Zeich 
nungen oder Photographien der zu beziehenden Uhren ab, und 
sind auf diese Weise gegen den Bezug unabsetzbarer Waare 
gesichert. 
*) d. h. ein Kunststück.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.