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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Juwelen  und  Perlen,  Bijouterie-  und  Silberwaaren.
Von  J.  Schwabacher.

A.  Juwelen,  Edelsteine  und  Perlen  (ungefasst).
Export.
Edelsteine  und  Perlen,  meistens  von  Privatleuten  auf  den
Markt  gebracht,  werden  gewöhnlich  im  Tscharschi  öffentlich
versteigert.
Dieser  Tscharschi  ist  ein  gewisser  Theil  des  grossen  Bazars
in  Stambul,  in  welchem  bei  5000  Juweliere,  der  Zunft  der  Juweliere ­
  angehörend,  etablirt  sind,  und  die  ihre  Friedensstifter,  eine
Art  Gerichtsbarkeit,  welche  Loggia  genannt  wird,  und  ihren  Delegirten
  von  Seite  der  Regierung  haben,  durch  welchen  beinahe
alle  Processe  oder  Differenzen,  welche  Vorkommen,  geschlichtet
werden.
Ausser  dem  Tscharschi  werden  noch  Juwelen  auf  den
öffentlichen  Versteigerungen  der  Verstorbenen  angekauft,  die  in
den  Wohnhäusern  selbst  stattfinden.  Diess  geschieht  unter  Aufsicht ­
  der  türkischen  Geistlichkeit,  welche  die  Erben  zur  Veräusserung
  der  Verlassenschaft  gesetzlich  zwingt,  um  Missbrauchen ­
  vorzubeugen.
Natürlich  werden  letztere  Juwelen  meistens  von  den  Erben
selbst  angekauft  und  fällt  nur  wenig  in  Hände  der  Zünfte.
Bei  den  öffentlichen  Versteigerungen  im  Tscharschi  verlangt
die  Regierung  5%  Versteigerungsspesen  von  dem  Käufer,  wovon ­
  2ya  o/o  dem  Garanten  des  Esnafs  zufallen,  welcher  für  die
Verkaufspartei  garantirt.
Bei  den  Versteigerungen  in  den  Wohnhäusern  werden
2 1 / a  o/ 0  Commission  dem  Vorstande  der  türkischen  Geistlichkeit
von  dem  Käufer  bezahlt.
            
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