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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Mit November und December 1872 stellen sich die Einkaufs 
preise in Varna, d. h. die Localpreise, welche der Bauer auf dem. 
Markte für seine Waare erhält, durchschnittlich wie folgt heraus 
wobei als Maass das Varna’er Kilo zu 4 Constantinopler Kilos* 
(gleich circa 2% Wiener Metzen oder 124 Litres) angenommen 
und die Lira Ottomana zu 23 Francs effectiv oder zu 100 Gold- 
Piaster, der Piaster daher zu 9 kr. ö. W. Silber gerechnet ist. 
Für weichen Weizen von 95 bis 100 Piaster per Varna’er Kilo 
„ harten „ _ 100 „ 110 .. 
Gerste 
40 
M ^ ” » n 
„ Mais 65 
Lezterer Artikel wird jedoch noch nicht zugeführt, sondern mit 
Vs—‘A Vorschuss auf Lieferung per Ende April und Mai aus 
dem Inneren des Landes contrahirt. 
D. Wege des Importes. 
Das in Kede stehende Getreide wird direct von den Häfen 
des schwarzen Meeres, besonders von Varna, dann auch von 
Burgas und von Odessa, von Nikolajeff und Asotf hieher 
gebracht, um entweder weiter geführt oder zum hiesigen Consum 
verwendet zu werden, und zwar geschieht der Transport theils 
auf Segelschiffen, theils aber auch schon auf den Dampfschiffen 
des Lloyd und der russischen Schiffs-Compagnien. 
E. Spesen. 
Die Spesen, welche in der Türkei bei fast allen Export- 
Geschäften ziemlich bedeutend in’s Gewicht fallen, stellen sich 
beim Getreide aus zweifachen Gründen noch ungleich höher 
heraus, als z. B. bei Specereien, Droguerien u. s. w., aus ande 
ren Provinzen, und zwar: 
1. wegen der nothwendigen Manipulation des Siebens; 
2. wegen dem fast überall hervortretenden Mangel von 
wirklichen Häfen und der dadurch sehr erschwerten Verladung 
So kann z. B. in Varna nur bei einigem Seegange gar nicht ver 
laden werden, weil selbst die Landungs-, resp. Ladeplätze nur 
sehr mangelhaft hergerichtet und nur höchst nothdürftig unter 
halten werden. Der Ausgangszoll beträgt nur noch ein Procent 
vom tarifirten Werthe.
	        
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