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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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zwischen Riva und Sinope (längst der asiatischen Küste) 
gelegen sind. 
Die Holzarten sind namentlich: Nadelhölzer, Buchen, Eichen, 
Kastanien, Nussbäume, Platanen und Eschen, die auf dem 
Markte als Bretter, Bohlen, Balken etc. vertreten sind. 
Buchbaumhölzer bilden , ausser einem geringen Local-Consum, 
einen hauptsächlichen Transitartikel dieser Gegend, und es wird 
desshalb diese Holzart später entsprechend berücksichtigt 
werden. 
Die Holzausbeute zwischen Riva und Sinope beschränkt 
sich nur auf die nördlichen Abhänge folgender Gebirge und 
Thaleinsenkungen, die von Sinope herwärts folgendermassen 
benannt werden: Alahgösdagh, Ikindjiler-Daghlar, Kazdagh, 
Alfardagh, Karakajä-dagh, Itschiler-Daghlari, Karadagh, Saila- 
Daghlari, Scheihler - Dagh, Kandra - dagli, Aavanindaghlar, 
Katürlüdagh und Alemdagh. 
Diese Bezeichnungen der Berge führen zumeist die Namen 
der anliegenden Ortschaften. Der Mangel der Forstgemarkungen 
ist hier ersetzt durch die Namen jener Ortschaften, die die Holz 
ausbeute zu ihrem Hauptlebensunterhalte gemacht haben. In 
diesen Districten herrschen noch immer die alten Gebräuche 
der Ausbeute; ungeachtet aller Versuche der Regierung, 
geordnete Verhältnisse einzuführen, und ihre neu creirten 
Forstgesetze zur Geltung zu bringen, trotz der zu diesem Zwecke 
ernannten Beamten (Daghmemur oder Orman-Memur) konnten 
dem alten Herkommen keine Schranken gelegt werden. — Die 
Waldausbeute war nämlich in früherer Zeit für die Bewohner 
der umliegenden Dörfer frei, die jede Waldung als ein ihrem 
übrigen Besitze noch weiters zukommendes und auszunützendes 
Eigenthum ansahen ohne dabei unbeschränkte Besitzrechte für 
sich zu beanspruchen. Dennoch durfte kein Anderer davon Vor 
theil ziehen; am wenigsten die Fremden oder die Regierung. 
Man gestand dieser letzteren allerdings die unbeschränkten 
Eigenthumsrechte zu, indem man diesen Waldungen den Namen: 
Imaret gab, hinderte sie aber auf alle erdenkliche Weise in 
allen ihren Anordnungen oder Verboten der Holzausbeute. — 
Die Zahl der von der Regierung aufgestellten Forstbeamten 
(meistens Franzosen, die weder Sprachen noch Sitten des
	        
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