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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Landes kennen und den grössten Theil des Jahres Uber ihren 
Gehalt ruhig in der Hauptstadt verzehren) ist mit Rücksicht auf 
die bedeutende Ausdehnung der asiatischen Waldregion äusserst 
gering und viel zu schwach, um die eben geschilderten, tief 
eingewurzelten Gebräuche auch nur theilweise zu hindern, 
geschweige denn ganz zu beseitigen, und so fördern und ver- 
grössern vorläufig die neuen Gesetze nur noch mehr die 
Schwierigkeiten für den industriellen Europäer und stellen ihm 
für die Anlage einer rationellen Forstausbeute unübersteigliche 
Hindernisse entgegen. — Darin ist auch der Grund des gänz 
lichen Mangels einer geordneten Forstbewirthschaftung unter 
Leitung von Sachverständigen zu suchen. 
Die Regierung sieht sich daher auch heute noch gezwungen, 
dem alten Herkommen zu fröhnen, indem sie, wie früher, alles 
aus ihrem eigenen Lande nach der Hauptstadt gebrachte Holz 
mit einem Einfuhrszolle von 5»/o des Werthes belegt, um 
wenigstens durch diese Abgabe eine Einnahme aus ihren 
Wäldern zu ziehen. 
Ausser dieser Regierungs - Massregel, um aus den Wäldern 
Hutzen zu ziehen, besteht in den, im Thale Hendekovasi 
mündenden Waldregionen, eine zweite Einrichtung, nämlich 
jene der Natural - Abgaben, der zufolge die Ortschaften 
bestimmter Walddistricte mit der Beibringung eines gewissen 
Quantums Werkholz belegt, und die hierzu nöthigen Arbeiten zu 
einer Art Frohndienst gestempelt werden. Der kiefür gebrauchte 
Ausdruck in türkischer Sprache (Angaria) kennzeichnet selbst 
diese Leistung als eine erzwungene. Der eventuelle Vortheil 
solcher anormaler Bestimmungen fällt der begüterten Classe der 
Ortschaftsbewohner zu, und steigert den Druck, der auf dem 
ärmeren Theile der Bevölkerung lastet; denn bei der oben 
geschilderten freien Ausbeute der Holzbestände sind die eigent 
lichen Herrscher, die Nachkommen jener alten Derebei’s, die vor 
dem Tansimat die anatolischen Provinzen fast unumschränkt 
ausbeuteten. Wenn sie heutigen Tages nicht mehr den Namen 
Derebei’s führen, sondern sich nur mit der Bezeichnung 
Bey begnügen und in der Kleidung sich nur wenig vom 
unbemittelten Bauer unterscheiden, ist ihnen das Landvolk 
doch unterthan, da dasselbe zur Bestreitung seiner geringen
	        
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