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Landes kennen und den grössten Theil des Jahres Uber ihren
Gehalt ruhig in der Hauptstadt verzehren) ist mit Rücksicht auf
die bedeutende Ausdehnung der asiatischen Waldregion äusserst
gering und viel zu schwach, um die eben geschilderten, tief
eingewurzelten Gebräuche auch nur theilweise zu hindern,
geschweige denn ganz zu beseitigen, und so fördern und ver-
grössern vorläufig die neuen Gesetze nur noch mehr die
Schwierigkeiten für den industriellen Europäer und stellen ihm
für die Anlage einer rationellen Forstausbeute unübersteigliche
Hindernisse entgegen. — Darin ist auch der Grund des gänz
lichen Mangels einer geordneten Forstbewirthschaftung unter
Leitung von Sachverständigen zu suchen.
Die Regierung sieht sich daher auch heute noch gezwungen,
dem alten Herkommen zu fröhnen, indem sie, wie früher, alles
aus ihrem eigenen Lande nach der Hauptstadt gebrachte Holz
mit einem Einfuhrszolle von 5»/o des Werthes belegt, um
wenigstens durch diese Abgabe eine Einnahme aus ihren
Wäldern zu ziehen.
Ausser dieser Regierungs - Massregel, um aus den Wäldern
Hutzen zu ziehen, besteht in den, im Thale Hendekovasi
mündenden Waldregionen, eine zweite Einrichtung, nämlich
jene der Natural - Abgaben, der zufolge die Ortschaften
bestimmter Walddistricte mit der Beibringung eines gewissen
Quantums Werkholz belegt, und die hierzu nöthigen Arbeiten zu
einer Art Frohndienst gestempelt werden. Der kiefür gebrauchte
Ausdruck in türkischer Sprache (Angaria) kennzeichnet selbst
diese Leistung als eine erzwungene. Der eventuelle Vortheil
solcher anormaler Bestimmungen fällt der begüterten Classe der
Ortschaftsbewohner zu, und steigert den Druck, der auf dem
ärmeren Theile der Bevölkerung lastet; denn bei der oben
geschilderten freien Ausbeute der Holzbestände sind die eigent
lichen Herrscher, die Nachkommen jener alten Derebei’s, die vor
dem Tansimat die anatolischen Provinzen fast unumschränkt
ausbeuteten. Wenn sie heutigen Tages nicht mehr den Namen
Derebei’s führen, sondern sich nur mit der Bezeichnung
Bey begnügen und in der Kleidung sich nur wenig vom
unbemittelten Bauer unterscheiden, ist ihnen das Landvolk
doch unterthan, da dasselbe zur Bestreitung seiner geringen