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Volltext: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Maasse, Gewichte und Münzen. 
Bearbeitet von M. Czikann, 
k. u. k. Viceconsul. 
1. Maasse und Gewichte. 
Mit dem Gesetze vom 20. Djemazi ul-Akhir 1286 (14./26. Sep 
tember 1869) wurde von der türkischen Regierung statt der 
bisher in der Türkei bestehenden, zur Zeit der Münzreform vom 
Jahre 1844 festgestellten Maasse und Gewichte das Metersystem 
nach dem Muster Frankreichs, mit türkischen oder arabischen 
Benennungen, adoptirt und angeordnet, dass dieses System, 
welchem ein aus Platina anzufertigender und im kaiserlichen 
Schatze als Muster aufzubewahrender Meter oder Zirai- (sprich: 
Sir Ai) aschary, und ein eben solchesKilogramm oderVekyei-aschary 
als Grundlage zu dienen hat, vom 1./13. März 1871 (1. März 
1287) an von allen türkischen Regierungsbehörden und Aemtern 
in allen ihren betreffenden Verhandlungen ausschliesslich ange 
wendet werde, dass auch das Publicum in den vom 1./13. März 
1871 bis 1./13. März 1874 gütigen Privatverträgen nebst den 
bisher bestehenden Maassen und Gewichten das Acquivalent 
derselben nach dem Metersystem angeben, in den über den 
1./13. März 1874 hinaus gütigen Acten oder Verträgen aber 
ausschliesslich das letztere System gebrauchen müsse, und 
dass endlich vom 1./13. März 1874 (1. März 1290) an für Jeder 
mann in der Türkei der Gebrauch des Metersystems obligato 
risch, jener der alten Maasse und Gewichte hingegen gänzlich 
untersagt sei. 
I. Nach diesem Systeme ist bei den Längenmaasseu 
(Taul): 1 Meter oder Zirai-aschary als Einheit ange-
	        
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