Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

Maasse,  Gewichte  und  Münzen.
Bearbeitet  von  M.  Czikann,
k.  u.  k.  Viceconsul.
1.  Maasse  und  Gewichte.
Mit  dem  Gesetze  vom  20.  Djemazi  ul-Akhir  1286  (14./26.  September ­
  1869)  wurde  von  der  türkischen  Regierung  statt  der
bisher  in  der  Türkei  bestehenden,  zur  Zeit  der  Münzreform  vom
Jahre  1844  festgestellten  Maasse  und  Gewichte  das  Metersystem
nach  dem  Muster  Frankreichs,  mit  türkischen  oder  arabischen
Benennungen,  adoptirt  und  angeordnet,  dass  dieses  System,
welchem  ein  aus  Platina  anzufertigender  und  im  kaiserlichen
Schatze  als  Muster  aufzubewahrender  Meter  oder  Zirai-  (sprich:
Sir  Ai)  aschary,  und  ein  eben  solchesKilogramm  oderVekyei-aschary
als  Grundlage  zu  dienen  hat,  vom  1./13.  März  1871  (1.  März
1287)  an  von  allen  türkischen  Regierungsbehörden  und  Aemtern
in  allen  ihren  betreffenden  Verhandlungen  ausschliesslich  angewendet ­
  werde,  dass  auch  das  Publicum  in  den  vom  1./13.  März
1871  bis  1./13.  März  1874  gütigen  Privatverträgen  nebst  den
bisher  bestehenden  Maassen  und  Gewichten  das  Acquivalent
derselben  nach  dem  Metersystem  angeben,  in  den  über  den
1./13.  März  1874  hinaus  gütigen  Acten  oder  Verträgen  aber
ausschliesslich  das  letztere  System  gebrauchen  müsse,  und
dass  endlich  vom  1./13.  März  1874  (1.  März  1290)  an  für  Jedermann ­
  in  der  Türkei  der  Gebrauch  des  Metersystems  obligatorisch, ­
  jener  der  alten  Maasse  und  Gewichte  hingegen  gänzlich
untersagt  sei.
I.  Nach  diesem  Systeme  ist  bei  den  Längenmaasseu
(Taul):  1  Meter  oder  Zirai-aschary  als  Einheit  ange-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.