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Die Erlaubnis der Dampfschiffahrt und Postführung zwischen
Gemlek-Mudania-Constantinopel wird von der türkischen
Regierung ertheilt für eine bestimmte Reihe von Jahren, respective
an den Meistzahlenden verkauft, und gegenwärtig ist sie in Händen
einer „Anonymen Gesellschaft“ von Inländern.
Die Ueberfakrts-Taxen sind
p. 60— oder F. 15-— per ersten Platz
„ 45-- „ „ 10— „ zweiten „
„ 30-- „ „ 7-50 „ dritten „
und für Fracht auf:
Seiden P. 50- — oder F. 11-50 per Ballen
Abfälle „ 1 5-— „ „ 3-50 „ „
Cocons „ 35-— „ „ 8- „ „
Die Seeversicherung zwischen Kemlek, Mudania und den
europäischen Bestimmungsorten mit der Ueberladung in Constantinopel
besorgen sowol englische, französische als auch
Schweizer Gesellschaften.
Die Compagnie „Lyonnaise“ übernimmt sogar das Risico
des Land- und Seetransportes von hier bis an die Bestimmung, und
die Schweizer Gesellschaften „Baioise & Helvetia“ zusammen
übernehmen das Gleiche ab Kemlek und Mudania. Dabei kommen
Policen in Anwendung, die auf ein Jahr lauten, mit einer bestimmten
Summe für jede Fahrt versichert, und worüber dann das wirklich
Versandte in ein Register eingetragen wird, auf Grund dessen
dann alle Monate die Prämien regulirt werden. Die Sätze dieser
Gesellschaften sind:
ab Mudania oder Gemlek
nach Constantinopel 19 j
„ Marseille, Lyon, Paris .'
Oesterreich, Deutschland und der Schweiz 52 l per 100 b res.
” 119 1
„ England ™ J
und für Baarsendungen von oder nach Constantinopel 11 Centimes
per 100 Franken.
Zoll.
Der Ausfuhrszoll beträgt 1% bei 8eule auf die Stiina von
von P. 217 s«/ 100 , bei Landesseiden von P. 155, bei Cocons von
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[Constantinopel.]