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180 Oka gerechnet wird, während er bei Steinen gewöhnlich
2 Kantar oder 88 Oka wiegt.
Im Grosshandel wird das Werk- und Bauholz nach Takims
berechnet, einem unbestimmten Maasse, welches je nach den
verschiedenen Holzarten und der Form derselben eine verschiedene
Grösse hat, gewöhnlich aber dem Ladungsraume eines
der zum Holztransporte verwendeten Segelschiffe oder eines
Flosses entspricht, was auch der Name Takim (Lieferung)
anzeigt.
2. Münzen.
Gesetzliche Währung.
In der Türkei gibt es nicht, wie in anderen Staaten Europa’s,
eine einzige allgemeine, im Gebrauche stehende Währung, sondern
es kommen, namentlich in Gonstantinopel und dem hiesigen
Handelsbezirke, wenigstens zwei in Betracht, und zwar
die Rechnung nach Silber- und jene nach Kupfer-Piastern. Die
erstere, bei welcher die türkische Goldlira (Sarra-Juslik) zu
100 Piastern gerechnet wird und welche eigentlich die gesetzliche
genannt werden kann, da sie auch bei der Prägung der
Münze zur Grundlage dient, ist bei den ottomanischen Regierungsbehörden
fast ausschliesslich in Uebung, denn alle Altgaben,
Steuer- und Zollsätze, alle Geldstrafbeträge, alle in den
von der Regierung geschlossenen Verträgen stipulirten Summen
u. s. w. sind in diesen guten, effectiven oder Silber-Piastern
bemessen und ausgedrückt.
Sie ist demnach als die einzige constante Währung der
Türkei zu betrachten, und wird als solche hier mit gleichzeitiger
Werthangabe der einzelnen MUnzsorten nach der österreichisch-ungarischen
Silber- und der Frankenwährung näher
beleuchtet, um dadurch zugleich einen Anhaltspunct für die
Umrechnung der türkischen Münzen bei ihren verschiedenen
Werthschwankungen zu bieten.
Fasst man vor Allein die Eintheilung der Münzen in imaginäre
oder Rechnungs- und geprägte Münzen in's Auge, so
haben wir in der Türkei unter den ersteren nachstehende anzuführen
: