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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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180  Oka  gerechnet  wird,  während  er  bei  Steinen  gewöhnlich
2  Kantar  oder  88  Oka  wiegt.
Im  Grosshandel  wird  das  Werk-  und  Bauholz  nach  Takims
berechnet,  einem  unbestimmten  Maasse,  welches  je  nach  den
verschiedenen  Holzarten  und  der  Form  derselben  eine  verschiedene ­
  Grösse  hat,  gewöhnlich  aber  dem  Ladungsraume  eines
der  zum  Holztransporte  verwendeten  Segelschiffe  oder  eines
Flosses  entspricht,  was  auch  der  Name  Takim  (Lieferung)
anzeigt.

2.  Münzen.
Gesetzliche  Währung.
In  der  Türkei  gibt  es  nicht,  wie  in  anderen  Staaten  Europa’s,
eine  einzige  allgemeine,  im  Gebrauche  stehende  Währung,  sondern ­
  es  kommen,  namentlich  in  Gonstantinopel  und  dem  hiesigen ­
  Handelsbezirke,  wenigstens  zwei  in  Betracht,  und  zwar
die  Rechnung  nach  Silber-  und  jene  nach  Kupfer-Piastern.  Die
erstere,  bei  welcher  die  türkische  Goldlira  (Sarra-Juslik)  zu
100  Piastern  gerechnet  wird  und  welche  eigentlich  die  gesetzliche ­
  genannt  werden  kann,  da  sie  auch  bei  der  Prägung  der
Münze  zur  Grundlage  dient,  ist  bei  den  ottomanischen  Regierungsbehörden ­
  fast  ausschliesslich  in  Uebung,  denn  alle  Altgaben, ­
  Steuer-  und  Zollsätze,  alle  Geldstrafbeträge,  alle  in  den
von  der  Regierung  geschlossenen  Verträgen  stipulirten  Summen
u.  s.  w.  sind  in  diesen  guten,  effectiven  oder  Silber-Piastern
bemessen  und  ausgedrückt.
Sie  ist  demnach  als  die  einzige  constante  Währung  der
Türkei  zu  betrachten,  und  wird  als  solche  hier  mit  gleichzeitiger ­
  Werthangabe  der  einzelnen  MUnzsorten  nach  der  österreichisch-ungarischen ­
  Silber-  und  der  Frankenwährung  näher
beleuchtet,  um  dadurch  zugleich  einen  Anhaltspunct  für  die
Umrechnung  der  türkischen  Münzen  bei  ihren  verschiedenen
Werthschwankungen  zu  bieten.
Fasst  man  vor  Allein  die  Eintheilung  der  Münzen  in  imaginäre ­
  oder  Rechnungs-  und  geprägte  Münzen  in's  Auge,  so
haben  wir  in  der  Türkei  unter  den  ersteren  nachstehende  anzuführen ­
  :
            
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