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liebliche Handelswährungen.
Der hiesige Grosshandel mit dem Auslande bedient sich als
Zahlungsmittel zum grossen Theile des ausländischen Gold- und
Silbergeldes, namentlich der Francs, respective Napoleond’or
und englischen Livres, doch werden viele Handelsgeschäfte
auch auf türkische Livres und fast immer mit besonderer, ge
wöhnlich nicht mit dem allgemeinen Course im Einklänge
stehender Werthbestimmung in Piastern abgeschlossen, so dass
man beinahe sagen kann, dass sich jeder Grosshändler in seinen
Geschäften einen eigenen Cours bilde.
Auf diese Art wird der Werth der Lira Ottomana oft mit
105, 110 bis 125 Piastern festgesetzt, und gewöhnlich findet
man diese Werthbestimmung auch in den Geschäftslocalen der
Grosshändler, ja selbst in jenen der Detailverkäufer, Mode- und
Galanterie-Waarenliändler u. s. w. angekündigt.
Solche, von dem jeweiligen Course abweichende und durch
denselben auch nicht beeinflusste Werthbestimmungen des tür
kischen Pfundes sind bei manchen specielien Handelszweigen
schon stetig und allgemein geworden, so führen wir beispiels
weise an, dass im En gros-Geschäfte mit dem Innern der
Türkei die Lira Ottomana allgemein zu 107 Piastern und der
Silber-Medsehidic zu 21 Piastern gerechnet wird.