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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Das  nachstehende  Tableau  zeigt  die  ganze  Reihe  der  seit
1854  contrahirten  Anleihen  mit  den  respectiv  verpfändeten  Revenuen. ­
  Trotzdem  würde  man  aus  dieser  beibehaltenen  Form  mit
Unrecht  auf  Mangel  an  Vertrauen  schliessen,  denn  das  Pfand,
dessen  freie  Gestion  der  Staat  nach  wie  vor  behält,  bedeutet  nicht
viel  mehr  als  eine  durch  Gewohnheit  beibehaltene  Formalität.
Die  Richtigkeit  dieser  Schlussfolgerung  ist  durch  den  Umstand ­
  erhärtet,  dass  sowohl  in  Galata,  wie  in  London  und  Paris,
die  Titres  der  5%  Dette  generale,  welche  keine  Specialgarantie
haben,  als  Regulator  des  türkischen  Staatscredites  gelten.
Wie  sehr  dieser  sich  seit  1854  gehoben  hat,  ist  aus  beifoL
genden  Aufstellungen  ersichtlich.  Einem  kaiserlichen  Befehle
(d.  d.  September  18(16)  gemäss  wird  bei  Beginn  des  türkischen
finanziellen  Jahres,  d.  h.  im  Monate  März,  durch  das  Finanzministerium ­
  ein  Ausweis  veröffentlicht,  worin  die  hypothecirten  Revenuen ­
  mit  den  respectiven  Einhebungs-Epochen  detaillirt  angeführt ­
  sind.  Die  genaue  Befolgung  dieser  Veröffentlichung  und
die  regelmässige  Beobachtung  jeder  Verfallzeit  zeigen,  wie  sehr
die  hohe  Pforte  den  Werth  des  Credites  zu  würdigen  versteht.

Münzwesen.

Hier,  eben  so  wie  im  Finanzwesen  überhaupt  —-  obschon
alles  Papiergeld  und  viele  andern  unregelmässigen  Münzsorten
längst  ausser  Circulation  gesetzt  sind  —  hat  man  auch  den
Ueberbleibsein  alter  Gewohnheiten  Rechnung  zu  tragen.  Die
Münzeinheit  ist  der  Piaster  geblieben.  Ursprünglich  galt  derselbe ­
  zwischen  5  und  6  Francs,  am  Ende  des  18.  Jahrhundertes
Francs;  anno  1812  1  Franc  und  nach  dem  unglücklichen
Kriege  von  1828  hatte  der  Piaster  höchstens  13  Centimes  reellen
Werth.  Seit  der  neuesten  Münzprägung  1844  gilt  der  Piaster
nur  22-1  Cent.
Der  türkische  Piaster  kann  aber  nicht  immer  als  Münzeinheit ­
  gebraucht  werden,  wie  cs  z.  B.  bei  dem  Gulden,  Franc  oder
Thaler  der  Fall  ist.  Einerseits  gibt  es  noch  eine  gewisse  Anzahl
geringhaltiger  Münzen  —  Beschlik,  Altilik  —  und  anderseits
existirt  zwischen  den  im  Umlaufe  stehenden  Piastermünzen  ein
gewisses  Agio,  so  dass  es  bei  jedem  etwas  belangreichen
            
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