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genügte jedoch nicht, um dem abusiven Treiben Einhalt zu thun,
so dass die Regierung sich genöthigt sah, die Keuche-Sarrafi
unter ein sehr strenges Regime zu stellen.
Organisation der Keuche- (Köscheh-) Sarrafi.
Während alle anderen Zünfte das Recht besitzen, ihre Chefs
selbst zu wählen, wird der aus vier Mitgliedern bestehende
Vorstand („Londja") der Keuche- (Köscheh-) Sarrafs durch das
Handelsministerium, unter acht von der Zunft vorgeschlagenen
Candidaten ernannt. Den Kehaya oder Vorsteher bestimmt die
Regierung selbst; blos den Huissier (Yit-Baschi) darf die Cor
poration und auch diesen nur unter Genehmigung der Regierung
selbst einsetzen.
Die Ausübung des Wechslerbestandes schliesst kein Privi
legium in sich. Jedermann, der die vorgeschriebene Bürgschaft
bietet und sein Patent bezahlt, kann dieses Geschäft betreiben.
Dieses Patent—einem Juxtabuch entnommen — lautet auf die
Namen des Inhabers und bezeichnet genau, wo sich dessen Bou
tique oder dessen Bureau befindet. Die freie Ausübung dieses
Gewerbes auf den Strassen ist seit langer Zeit verboten und
sonach gegenwärtig der Ausdruck „Keuche-Sarrafi“ Strassengeld
wechsler blos eine Reminiscenz ihrer Vergangenheit. Diese
Patente müssen jedes halbe Jahr erneuert und können in der
Zwischenzeit annullirt oder bei Erneuerung verweigert werden,
falls der Inhaber sich einer Verletzung des Reglements, z. B. un
regelmässiger Führung seines Journales, schuldig gemacht hat.
Der Vorstand muss eine gehörige Ueberwachung übersämmt-
liche Mitglieder ausüben; einer grossen Verantwortlichkeit und
harter Strafen setzen sich Jene aus, welche falsche, gefälschte
oder beschnittene Münzen empfangen oder ausgeben. Nament
lich sind den „Keuche-Sarrafi“ alle Credit-Operationen untersagt,
zu welchen die „Mallieh-Sarrafs 1 ' ausschlieslich berechtigt sind.
Organisation der Malieh-Sarraf s.
Dieselben stehen bei der Regierung in grossem Ansehen und
werden als Staatsbeamte betrachtet. Es gibt unter den Mallieh-
Sarraf’s einige, welche sogar den hohen Rang „Sanie“ (Functio-
när II. Classe) bekleiden.