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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Kein Ausländer kann dieser Zunft angehören, zumal die 
Gesandtschaften das Zunftwesen als mit der durch die Capitula- 
tionen verbürgten Handels- und Gewerbefreiheit unvereinbar 
ansehen. 
Dagegen haben es die Mallich-Sarrafs für vortheilhaft ge 
funden, die Gebarung der europäischen Banquiere zu adoptiren, 
und — ihr eigentliches Monopol, gegenüber der Regierung bei 
behaltend — sieh gleichzeitig internationale Relationen zu er- 
schliessen. 
Auf solche Weise ist hier die alte Bezeichnung „Sarraf“ 
synonym mit„Banquier“ geworden. Diessfür den Sprachgebrauch, 
thatsächlich aber gereicht diese Verschmelzung des an Geld und 
Erfahrung so reichen eingebornen Elementes mit ausländi 
schen Capitalien und Kenntnissen dem Lande zu immer grösserem 
Vortheile. 
Oeffentliche Börse. 
Ob die factisch absolute Freiheit des hiesigen Geldmarktes 
ebenfalls dem allgemeinen Interesse förderlich sei, bleibt eine offene 
1 rage. Die hohe Pforte ihrerseits trachtet bereits seit mehreren 
..-ähren hier eine Börse nach europäischem Vorbilde einzurichten. 
Zu diesem Zwecke hat die Regierung den Gesandtschaften ein 
Reglement unterbreitet, nach welchem privilegirte Makler für 
Fonds-, Wechsel-, Assecuranz-, Schiffahrtsgeschäfte etc. etc. 
eingesetzt werden sollen. Aber die grosse Ausdehnung dieses 
Projectes machte es den Gesandtschaften unannehmbar, zumal 
Gewerbefreiheit der Sensalen durch die Capitulationen gewähr 
leistet ist. Im Einvernehmen mit der hohen Pforte wurde eine 
Specialcommission von Delegirten (1er Gesandtschaften damit 
beauftragt, diese Frage unter der Leitung des Handelsministers 
zu studiren. Diese Commission kam bald zur Ueberzeugung, 
dass die Absicht der Regierung, In- und Ausländer auf gleichen 
Fuss zu stellen, mit den Wünschen der Gesandten, ihren Staats 
angehörigen die tractatmässigverbürgten Privilegien zu erhalten, 
nicht in Einklang zu bringen sei. So blieb diese Angelegenheit 
in statu quo und Mangels jeder gesetzlichen Einmischung behielt 
die Constantinopler Börse bis heute noch das durch ihre eigene 
Mitglieder ausgebreitete Reglement bei. Dieselbe bildet also
	        
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