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Transport-Versicherung.
I. Waaren
nach den Häfen des mittel-
länd. u. schwarzen Meeres:
nach Ehigland:
gegen Totalverlust
im Sommer: i/ 4 »/ 0
im Winter: 8/s 0 /o
3 /s%
y*%
gegenjede Gefahr
im Sommer: 3 / s %
im Winter: i/,,%
II. Werthsendungen und recommandirte Briefe
nach Europa ausser Eng
land und den Ostseehäfen:
*/.%—V.V.
möcA England und
den Ostseehäfen:
*/»•/o—*/«%
Geldsendungen müssen mit wenigstens lO/ 0 des wirklichen
Werthes declarirt, Effecten wenigsten recommandirt sein.
Bei Versicherungen auf Segelschiffe unterliegt jeder einzelne
Fall einer besonderen Uebereinkunft.
Für die Versicherung von Waaren beim Landtransport per
Eisenbahn gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Lebens-Versicherung.
Dieselben Prämien wie in Europa.
Peuer-V ersicherung.
I. Feuerfeste gewölbte Magazine und Khans
mit eisernen Thüren und Läden versehen und innerhalb 20' kein
Holzhaus
wenn vollständig, wenn theilweise oder gar nicht
per Jahr 3/s%
II. Gewölbte Packhäuser mit hölzernen Zwischenböden
III. Nicht gewölbte Steinmagazine und Packhäuser, sowie
steinerne Wohnhäuser
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