MAK

Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Transport-Versicherung. 
I. Waaren 
nach den Häfen des mittel- 
länd. u. schwarzen Meeres: 
nach Ehigland: 
gegen Totalverlust 
im Sommer: i/ 4 »/ 0 
im Winter: 8/s 0 /o 
3 /s% 
y*% 
gegenjede Gefahr 
im Sommer: 3 / s % 
im Winter: i/,,% 
II. Werthsendungen und recommandirte Briefe 
nach Europa ausser Eng 
land und den Ostseehäfen: 
*/.%—V.V. 
möcA England und 
den Ostseehäfen: 
*/»•/o—*/«% 
Geldsendungen müssen mit wenigstens lO/ 0 des wirklichen 
Werthes declarirt, Effecten wenigsten recommandirt sein. 
Bei Versicherungen auf Segelschiffe unterliegt jeder einzelne 
Fall einer besonderen Uebereinkunft. 
Für die Versicherung von Waaren beim Landtransport per 
Eisenbahn gelten die allgemeinen Bestimmungen. 
Lebens-Versicherung. 
Dieselben Prämien wie in Europa. 
Peuer-V ersicherung. 
I. Feuerfeste gewölbte Magazine und Khans 
mit eisernen Thüren und Läden versehen und innerhalb 20' kein 
Holzhaus 
wenn vollständig, wenn theilweise oder gar nicht 
per Jahr 3/s% 
II. Gewölbte Packhäuser mit hölzernen Zwischenböden 
III. Nicht gewölbte Steinmagazine und Packhäuser, sowie 
steinerne Wohnhäuser 
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