70
Alle Transitwaaren werden in der Weise visitirt, dass Stichproben
bei jedem zehnten Colli vorgenommen werden.
Bei der Entdeckung von Contrebande wird unter Beschlagnahme
der Waare sogleich ein Protokoll aufgenommen und dem
Consulate, welchem das betreffende Schiff untersteht, in Abschrift
mitgetheilt. Wenn der Beschuldigte die anscheinende
Contrebande rechtfertigen will, so kann er diess durch Vermittlung
seines Consulates binnen 14 Tagen bei der Mauth auinelden,
worauf die Sache beim Handelsgerichte verhandelt wird;;
lässt er aber jene Frist verstreichen oder wird er sachfällig, so
wird die Contrebande definitiv confiscirt.
Gegen die bezüglichen Entscheidungen der Provinz-Tribunale
können sowohl der Beschuldigte als die Mauth an das
Handelsgericht in Constantinopel appelliren. Die Mauth kann,
statt die Confiscation vorzunehmen, sich mit der Partei auf eine
Geldstrafe abfinden, welche nicht kleiner als der doppelte Zoll
sein darf.
Waaren, welche nach einem Jahre noch nicht aus der Mauth
abgeholt sind, werden unter gewissen Formalitäten und unter
Intervention der Consultate eröffnet und verkauft.