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Full text: Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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heiten Bezug habenden Capiteln mit Berücksichtigung der levan- 
tinisehen Handels-Usancen aus jenem französischen Gesetze 
herüber genommen. Ausser diesem Code de commerce besteht 
noch der im Jahre 1860 publicirte Appendice au Code de com 
merce, der eigentlich ein Gemisch von formellen Bestimmungen 
und von materiellen Gesetzen ist, worunter insbesondere die 
Verfügung, dass die gewinnende Partei die Gerichtskosten bei 
Behebung des Urtheils vollständig zu bezahlen hat, dieselben 
aber von dem sachfälligenTheile zurückzuerhalten berechtigt ist. 
WaS das Concursverfahren betrifft, so besteht darüber kein eigenes 
Gesetz, sondern es gelten die bezüglichen, dem französischen 
Code entlehnten und in den türkischen Code de commerce auf 
genommenen Bestimmungen. 
Im Jahre 1869 wurde auch eine Processordnung für die 
Handelsgerichte herausgegeben, aber die europäischen Gesandt 
schaften haben deren Giltigkeit in Bezug auf ihre Schutzgenossen 
angefochten, und erst in neuester Zeit wurden einige Theile jenes 
„Code de Procedure“, wie die Capiteln über die Requete civile 
(Revisionsklage) und das Jugement par defaut (Contumazurtheil) 
von den meisten Gesandtschaften anerkannt. 
Seit 1864 besteht auch ein ottomanisehes Seegesetz, eine 
Compilation aus den Seerechten Frankreichs, Hollands, Sardiniens 
und anderer Staaten. 
In den letzten Jahren hat die Pforte ihre Aufmerksamkeit 
auf die Organisirung von Civil-Tribunalen und auf die Abfassung 
eines Civil-Codex und einer Civil-Processordnung gelenkt. Hie 
bei wurde namentlich der Grundsatz der Trennung der Admini 
stration von der Justiz zur Geltung gebracht. Dieser neue 
Organismus fungirt bereits im ganzen türkischen Reiche. Einige 
Bände des vor einigen Jahren erschienenen Code civil, eine Com 
pilation von Fetwäs (Richtersprüchen und Rechtsgutachten) und 
eine im vorigen Jahre herausgegebene Processordnung sind die 
Gesetze, welche dabei in Anwendung kommen. Ausländer 
kommen selten in die Lage, sich diesem Civil-Tribunale zu unter 
werfen, weil ihre Processe meist kaufmännischer Natur sind und 
zur Competenz des Handelsgerichtes gehören, und weil die euro 
päischen Vertretungsbehörden auch noch jetzt dahin streben, 
dass die Competenz der gemischten Handels-Tribunale auch auf
	        
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