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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Constantinopel und das anliegende Gebiet: Beiträge des k. u. k. Consulates und der österreichisch-ungarischen Handelskammer in Constantinopel zur Darstellung des Welthandels und der Geschichte der Preise auf der internationalen Ausstellung in Wien 1873

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Das  Strafrecht  ist  durch  ein  vor  20  Jahren  erschienenes
Strafgesetz  geregelt,  jedoch  fehlt  eine  entsprechende  Strafprocess-Ordnung

B.  Die  Organisation  und  Procedur  der  türkischen
Handels-Tribunale.
Handelsgerichte  (Mehkeme-i-Tidseharet)  bestehen  in  Constantinopel,
  in  allen  Provinzial-Hauptstädten,  in  den  meisten
Kreis-Hauptstädten  und  in  einigen  wenigen  Bezirks-Hauptorten.
Sie  sollen  gemischte  Gerichte,  mit  Beisitzern  aus  allen  fremden
Colonien  sein,  jedoch  konnte  diese  Bestimmung  nur  in  der
Hauptstadt  und  in  solchen  Provinzialstädten  durchgeführt  werden,
wo  es  zahlreiche  fremde  Kaufleute  gibt.
Das  Constantinopler  Handelsgericht  zerfällt  in  das
Seegericht  (Liman-Odassy)  und  drei  neben  einander  fungirende
eigentliche  Handelsgerichts-Senate,  deren  jeder  aus  1  Präsidenten, ­
  2  beständigen  und  2  zeitweiligen  Richtern  besteht.
Der  Präsident  wird  von  der  Regiernng  ernannt.  Die  Richter
zerfallen  in  drei  Kategorien:  1.  Solche,  die  von  der  Regierung
förmlich  dazu  ernannt  und  besoldet  werden  —  diess  sind  die
sogenannten  beständigen  Richter;  —  2.  die  sogenannten  zeitweiligen ­
  Richter,  Kaufleute  oder  Vorstände  der  Wechslerzunft,
die  vom  Handelsminister  für  eine  bestimmte  Zeit  eingeladen
werden,  an  den  Sitzungen  des  Tribunales  theilzunehmen,  und
3.  die  von  den  ausländischen  Vertretungsbehörden  delegirten,
sogenannten  europäischen  Beirichter.
Bei  Streitigkeiten  zwischen  türkischen  Unterthanen  fungiren
nur  die  beiden  ersten  Kategorien  von  Richtern;  sobald  aber
eine  der  Parteien  fremder  Unterthan  ist,  so  werden  die  zwei
Richter  der  2.  Kategorie  durch  zwei  der  3.  Kategorie,  d.  i.
durch  die  ausländischen  Beirichter  ersetzt*).  Was  diese  letzteren ­
  betrifft,  so  fertigt  jedes  Consulat  zu  Anfang  des  Jahres
eine  Liste  jener  Kaufleute  seiner  Nation  an,  die  durch  Intelligenz,
*)  Das  Seegericht  besteht  aus  vier  türkischen  Richtern,  und  wenn
dort  die  Angelegenheiten  fremder  Unterthanen  verhandelt  werden,
so  werden  zwei  jener  Richter  ausgeloost  und  durch  europäische
Beirichter  ersetzt.
            
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