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Full text : Volkswirthschaftliche Studien über Alexandrien und das untere Nil-Thal: ein Beitrag des k. u. k. General-Consulates und der österreichisch-ungarischen Colonie in Egypten zur additionellen Ausstellung des Welthandels

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Ober-Egypten,  von  Minieh  aufwärts,  gibt  es  keine  förmlichen
Postämter  mehr.  In  jenen  Gegenden  den  Nil  aufwärts  nach
Chartum  sind  die  Provinz-Gouvernements  mit  der  Beförderung
der  Correspondenzen  betraut.
Durch  den  Telegraphen  sind  so  wohl  die  bedeutendsten  Orte
Egyptens  unter  einander,  sowie  auch  mit  den  südlich  gelegenen
Ländern  in  Verbindung  gebracht.  Die  Staats-Telegraphen  haben
bereits’  5394  Kilometer  Linienausdehnung  und  11.574  Drahtlänge. ­
  Dazu  kommen  noch  die  Telegraphen  der  englischen  Gesellschaft ­
  von  Alexandrien  nach  Suez  und  jene  der  Suez-Caual-Compagnie
  von  Port-Sai'd  nach  Suez.  Mit  dem  Auslande  ist
Egypten  nach  N.  durch  zwei  Telegraphenleitungen  in  Berührung,
nämlich  die  englische  über  Malta,  und  die  egyptische  nach
Syrien  mit  dem  Anschlüsse  an  die  dortigen  türkischen  gegen
Constantinopel:  nach  S.  0.  durch  den  englischen  Telegraphen
nach  Bombay  über  Aden.
Alexandrien,  6.  December  1872.
Anmerkung.  Ich  habe  mich  absichtlich  enthalten,  in  obige  Notizen
über  die  Communicationen  Egyptens  viel  statistisches  Material  einzuflechten,
  und  zwar  desshalb,  weil  der  hiesige,  sehr  tüchtige  Statistiker  E.  de
Regny-Bey  in  einer  für  die  Wiener  Weltausstellung  bestimmten  Arbeit
eine  sehr  detaillirte  Statistik  der  cgyptischen  Verkehrsanstalten  und  der
damit  zusammenhängenden  hiesigen  Einrichtungen  liefern  wird.  Derselbe
wird  namentlich  über  die  Schifffahrtsbewegung  während  der  letzten  zehn
Jahre  in  den  Häfen  von  Alexandrien,  Port-Sai'd  u.  s.  w.  ausführlich  sprechen
unter  Beibringung  von  möglichst  genauen  Ausweisen  der  Schifffahrt  nach
ihrer  Provenienz,  Flagge,  Tonnengehalt,  Qualität  der  Ladungen;  weiter
über  die  Hafenordnungen,  Sanitätswesen,  Leuchtthürme,  Abgaben  u.  s.  w.,
ebenso  auch  über  die  hiesigen  kaufmännischen  Vereine,  Arbeitsverhältnisse
  und  ähnliche  verwandte  Materien.
            
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