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Passarowitz den österreichischen Kaufleuten einräumte, gaben den ersten Impuls zu dieser
Thätigkeit, die in der Eröffnung der Freihäfen von Triest und Fiume, in der Anlage
von Handelsstraßen und der Förderung des Postwesens, in der Errichtung von Muster
fabriken, namentlich aber in der Gründung der orientalischen Compagnie in Wien und
der oft- und westindischen Compagnie zu Ostende und in den damit verbundenen Anfängen
einer österreichischen Kriegs- und Handelsmarine ihren Ausdruck fand. Daß sich dabei
die Regierung von den Verirrungen des herrschenden Mercantil- und Prohibitivsystems
nicht zu emancipiren vermochte, kann ihr ebensowenig zum Vorwurfe gereichen als der
Umstand, daß die genannten Schöpfungen keine dauernden Früchte trugen, das Verdienst
Karls VI. zu schmälern vermag, zum ersten Male versucht zu haben, eine handelspolitische
Organisation zuwege zu bringen, welche der der westeuropäischen Länder ähnlich war.
Aber wie vielseitig auch die Bemühungen Karls VI. und seiner Staatsmänner —
namentlich des Marquis von Rialp — auf diesen! Gebiete waren, so wurden sie doch
zuletzt jenem Gedanken zum Opfer gebracht, der fortan alle anderen Handlungen dieses
Fürsten beherrschte: dem Wunsche nach allseitiger Anerkennung der von ihm aufgestellten
Thronfolgeordnung.
Nach dem Tode Josefs I. war Karl der einzige männliche Repräsentant seines
Hauses. Seit 1708 mit Elisabeth von Braunschwcig-Wolfenbiittel vermalt, hatte Karl,
als er zur Regierung Österreichs gelangte, noch keine Kinder und war nach der Rückkehr
aus Spanien von seiner Gemalin getrennt, die dort bis 1713 zurückblieb. Wenn Karl VI.
bei sich erwog, zu welch furchtbarem Kampfe das Erlöschen des Mannsstammes der
spanischenHabsburgerVeranlassung gegeben, und daß dieser Krieg zu einer Zertrümmerung
der spanischen Monarchie geführt hatte, so mußte ihn wohl die Sorge beschleichen, daß die
österreichischen Länder in nicht allzu ferner Zukunft ein gleiches Schicksal erfahren dürften.
Denn bis dahin bildeten die österreichischen Länder ein lockeres Gefüge, welches nur das
Band derselben Dynastie (Personalunion) zusammenhielt. Und selbst dieses Band drohte
sich zu lösen, wenn einst der Mannsstamm des Hauses Habsburg erlosch; denn nur auf
den Mannsstamm bezog sich das Erbfolgerecht des Hauses in Ungarn. Die Frage, wer
dereinst die österreichische Monarchie beherrschen würde, war deßwegen für Österreich und
das Ausland von hoher politischer Wichtigkeit, umso mehr, als Schwestern und Nichten
des Kaisers am Leben waren und ein Familienpact von 1703 — das Leopoldinische
pactum mutuao sueec8sionis — der weiblichen Descendenz Josefs I. einen Vorrang
zugesichert hatte.
Nicht von Karl VI., der wohl noch auf einen eigenen männlichen Thronerben hoffte,
sondern von den kroatisch-slavonischen Ständen wurde die Frage angeregt, und zwar in
einer Art, welche, wie der ganze Verlauf der folgenden Verhandlungen zum Beweise dafür