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Full text: Ausstellung Gotik in Österreich

Von derselben Hand eine kleinere, weichlicher behandelte und vielleicht 
etwas später anzusetzende Sebastians-Figur in der Sammlung Clemens 
des Kölner Kunstgewerbe-Museums, die auch das ungewöhnliche Ge 
wandmotiv mit geringen Abweichungen wiederholt: Besprochen und 
abgebildet von M. Creutz („Cicerone“, XIV. Jahrgang [1922], 
S. 417 als „Süddeutsch“), K. Schaefer, Die Sammlung W. Clemens, 
Köln 1923, S. 26 und H. Wilm, Die gotische Holzllgur . . ., Leipzig 
1923, S. 76 (beidemale als „Schwäbisch um 1500“). 
Literatur: H. Wilm a. a. O. S. 152 ist der Hinweis zu entnehmen, 
daß sich das Wiener Stück im Jahre 1922 im Münchener Kunst 
handel befand. 
168. DER HEILIGE ULRICH 
Der heilige Augsburger Bischof ist durch Buch und Fisch, 
seine ständigen Attribute, gekennzeichnet. Wandbüste. 
Holz, innen ausgehöhlt, mit erheblichen Resten der alten 
Fassung. Höhe 47 cm. — Wien, Sammlung Oskar Bondy. 
Oberrheinisch (Elsaß), um 1490. 
Galt bisher als Syrlin, von einigen Kennern auch für Tirol in Anspruch 
genommen. Diesen beiden Kunstkreisen gleichmäßig fremd, auch von 
den Büsten des Weingartner Chorgestühls trotz mancher Berührungs 
punkte in der Porträtauffassung schon durch die echt spätgotische 
Zusammenschiebung und Höhenentwicklung geschieden, läßt sich das 
bedeutende Werk vorläufig am ehesten den in der Nachfolge Niklas 
Gerhaerts von Leyen am Oberrhein geschaffenen Arbeiten anreihen, 
deren Realismus eine übertriebene Freude an Einzelzügen offenbart 
und „an Stelle plastisch-modellierenden. . . ein mehr zeichnerisches 
Gefühl“ setzt (O. Schmitt). Während ein Hinweis auf die beiden 
älteren der Büsten im St. Marx-Hospital zu Straßburg bestenfalls die 
ungefähre Stilstufe andeutet, ermittelt der Vergleich mit der Heiligen 
figur Inv.-Nr. 7693 des Berliner Kaiser Friedrich-Museums vielleicht 
bereits die Richtlinien weiteren Suchens. (Die besten Abbildungen der 
genannten Werke jetzt bei O. Schmitt, Oberrheinische Plastik im aus 
gehenden Mittelalter, Freiburg i. Br. 1924, T. 23, beziehungsweise 
71 a und 72.) 
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