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Originalen her. Bei anderen Stücken ist die armenische und eine
sonstige orientalische Fransenart imitirt. Die Anstalt trat behufs
der Anschaffung von Arbeitsmaterial mit den tüchtigsten Firmen
und Fabriken in Verbindung. Dem Charakter ihrer Bestrebungen
gemäss musste sich die Verbesserung häufig auch auf den Rohstoff
erstrecken, so dass mehrfach die zu bestickenden Zeuge
erst nach Angabe der Schulleitung gefertigt werden mussten.
So lieferte die Firma Regenhart besonders schöne Canevasgattungen,
und schenkte die Fabrik Löwenfeld besonders zu
künstlerischen Zwecken gefärbte Seidengattungen, deien gedämpfter
Ton der Beschaffenheit der alten Materialien nachgeahmt
wurde. Manche Stickmaterialien von der Weltausstellung,
z. B. japanesische Goldfäden, iiberliess das Handelsministerium
der Anstalt geschenkweise. Von zahlreichen Industriellen liegen
Anfragen und Wünsche vor, welche eine Schülerin des Instituts
in ihren Stickerei-Etablissements zu beschäftigen oder die Arbeiten
der Schule in Vertrieb zu nehmen die Absicht haben;
selbst von ausserhalb Oesterreichs sind dergleichen Anträge
gemacht worden.
Bisher stand einer derartigen Verwerthung des Schttlerfleisses
jedoch der Umstand im Wege, dass nach §. 12 des Statutes
die Arbeiten der ordentlichen Schülerinnen Eigenthum der Schule
bleiben mussten, welche, wie erwähnt, das Materiale für die
Ausführung unentgeltlich liefert. Weiters gestattet zwar der
Paragraph, dass die unter Leitung der Lehrerinnen gefertigten
Arbeiten, welche ganz vollkommen genannt werden können,
dem Vertriebe übergeben werden dürften, aber im ersten Jahre
lernten eben sämmtliche Besucherinnen der Anstalt noch und
sollten selbst Jene, welche schon in Einem Genre vollständig
geübt waren, sogleich die Erlernung eines weiteren in Angriff
nehmen, nicht aber das Augenmerk auf die commerziellen Erfolge
ihrer Thätigkeit richten. Im Statute wurde die Festsetzung
der hiehergehörigen Umstände und Fragen einer späteren
Zeit anheimgestellt, eine wichtige Angelegenheit, welche