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MAK

Full text : Die kunstgewerblichen Fachschulen des k.k. Handelsministerium

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Originalen  her.  Bei  anderen  Stücken  ist  die  armenische  und  eine
sonstige  orientalische  Fransenart  imitirt.  Die  Anstalt  trat  behufs
der  Anschaffung  von  Arbeitsmaterial  mit  den  tüchtigsten  Firmen
und  Fabriken  in  Verbindung.  Dem  Charakter  ihrer  Bestrebungen
gemäss  musste  sich  die  Verbesserung  häufig  auch  auf  den  Rohstoff ­
  erstrecken,  so  dass  mehrfach  die  zu  bestickenden  Zeuge
erst  nach  Angabe  der  Schulleitung  gefertigt  werden  mussten.
So  lieferte  die  Firma  Regenhart  besonders  schöne  Canevasgattungen,
  und  schenkte  die  Fabrik  Löwenfeld  besonders  zu
künstlerischen  Zwecken  gefärbte  Seidengattungen,  deien  gedämpfter ­
  Ton  der  Beschaffenheit  der  alten  Materialien  nachgeahmt ­
  wurde.  Manche  Stickmaterialien  von  der  Weltausstellung,
z.  B.  japanesische  Goldfäden,  iiberliess  das  Handelsministerium
der  Anstalt  geschenkweise.  Von  zahlreichen  Industriellen  liegen
Anfragen  und  Wünsche  vor,  welche  eine  Schülerin  des  Instituts
in  ihren  Stickerei-Etablissements  zu  beschäftigen  oder  die  Arbeiten ­
  der  Schule  in  Vertrieb  zu  nehmen  die  Absicht  haben;
selbst  von  ausserhalb  Oesterreichs  sind  dergleichen  Anträge
gemacht  worden.
Bisher  stand  einer  derartigen  Verwerthung  des  Schttlerfleisses
  jedoch  der  Umstand  im  Wege,  dass  nach  §.  12  des  Statutes
die  Arbeiten  der  ordentlichen  Schülerinnen  Eigenthum  der  Schule
bleiben  mussten,  welche,  wie  erwähnt,  das  Materiale  für  die
Ausführung  unentgeltlich  liefert.  Weiters  gestattet  zwar  der
Paragraph,  dass  die  unter  Leitung  der  Lehrerinnen  gefertigten
Arbeiten,  welche  ganz  vollkommen  genannt  werden  können,
dem  Vertriebe  übergeben  werden  dürften,  aber  im  ersten  Jahre
lernten  eben  sämmtliche  Besucherinnen  der  Anstalt  noch  und
sollten  selbst  Jene,  welche  schon  in  Einem  Genre  vollständig
geübt  waren,  sogleich  die  Erlernung  eines  weiteren  in  Angriff
nehmen,  nicht  aber  das  Augenmerk  auf  die  commerziellen  Erfolge ­
  ihrer  Thätigkeit  richten.  Im  Statute  wurde  die  Festsetzung ­
  der  hiehergehörigen  Umstände  und  Fragen  einer  späteren ­
  Zeit  anheimgestellt,  eine  wichtige  Angelegenheit,  welche
            
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