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Full text: Die kunstgewerblichen Fachschulen des k.k. Handelsministerium

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Wäschezuschneiden und Initialiensticken (26 Stunden), end 
lich im dritten Jahre: Kleidermachen und Schnittzeichnen 
(24 Stunden). 
Während dieser Unterricht keine kunstgewerblichen Ziele 
anstrebt, ist jedoch seit dem verflossenen Jahre in dem Lehrcurs für 
Spitzenarbeiten und Kunstweissnähereien eine derartige Branche 
geschaffen worden. Hier wurden von 22 Schülerinnen Poinfs 
d’aiguille und Filetarbeiten, Reticella, Points-lace und Imitationen 
von venetianischen Dentelli, dann durchbrochene Leinwand 
nähereien und Punti tirati gefertigt. Der Unterricht wird gegen 
Entrichtung von 3 fl. per Monat, zum Theil aber auch unentgelt 
lich ertheilt, auch werden Einzellectionen gegen Ilonorirung 
gegeben. In dem auf 4 Monate ausgedehnten Curs arbeiten die 
zahlenden Schülerinnen für sich, die Producte der Uebrigen 
bleiben Eigenthum des Vereines. In der Woche sind an drei 
Unterrichtstagen die Stunden von 9—12 Uhr hiefttr festgesetzt. 
Die Muster zu den hieher gehörigen Versuchen wurden 
grösstentheils der reichen und über seltene Proben verfügenden 
Spitzensammlung des Österreichischen Museums entlehnt, welche 
unter Leitung des Herrn Professors Sodoma musterhaft copiit 
wurden. Die technische Ausführung der Nadelarbeiten leitete 
bisher aus Gefälligkeit Frau Amalie Koppel, auch hat das sehr 
talentirte Fräulein Leopoldine Uhl um die exacte und geschmack 
volle Vollendung dieser Arbeiten Verdienste. Sowohl die farbigen 
Copien von Geweben und Stickereien aus der Zeichnenschule, 
als diese fertigen Spitzen- und Filetarbeiten lieferten ein 
empfehlendes Bild von der Art des Unterrichtes und zeugen von 
dem Ernste und dem gründlichen Eifer, womit der wohlthätig 
wirkende Verein seine kunstgewerbliche Aufgabe nicht minder 
gewissenhaft verfolgt als die sonstigen Ziele seiner für die 
Erwerbsfrage des weiblichen Geschlechtes so wichtigen Mission. 
Nach der Natur ihrer Aufgabe bestimmt, der Uebenvachung 
des Handelsministeriums und des artistischen Aufsichtsrathes 
unterstellt zu werden, dürften die betreffenden Vereinsabthei-
	        
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