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nische Zeichnen (Projectionszeichnen, Schattenlehre und Per
spective), das Modelliren, figurales und ornamentales Zeichnen,
sowie endlich das Schnitzen und die Tischlerarbeit umfassen.
All’ diese Gegenstände werden in drei Abtheilungen zu behan
deln sein, nämlich: 1. Technisches und Freihandzeichnen, 2.Fach-
zeichnen und Modelliren, 3. Schnitzen und Tischlerei. Das Haupt
augenmerk dieser Thätigkeit, für welche bereits mehrere tüch
tige Lehrkräfte ins Auge gefasst sind, wird auf die Anwendung
der Tischlerei und Schnitzerei für kirchliche Zwecke gerichtet sein.