MAK

Volltext: Die kunstgewerblichen Fachschulen des k.k. Handelsministerium

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nische Zeichnen (Projectionszeichnen, Schattenlehre und Per 
spective), das Modelliren, figurales und ornamentales Zeichnen, 
sowie endlich das Schnitzen und die Tischlerarbeit umfassen. 
All’ diese Gegenstände werden in drei Abtheilungen zu behan 
deln sein, nämlich: 1. Technisches und Freihandzeichnen, 2.Fach- 
zeichnen und Modelliren, 3. Schnitzen und Tischlerei. Das Haupt 
augenmerk dieser Thätigkeit, für welche bereits mehrere tüch 
tige Lehrkräfte ins Auge gefasst sind, wird auf die Anwendung 
der Tischlerei und Schnitzerei für kirchliche Zwecke gerichtet sein.
	        
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