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Volltext: Die kunstgewerblichen Fachschulen des k.k. Handelsministerium

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dass jede kunstgewerbliche Fachschule in ihrer Sphäre wieder vom 
elementaren Zeichnenunterrichte ausgehe und von dieser Basis erst 
die Übergänge bis zu ihrem höchsten Ziele finde, nämlich der 
kunstgewerbsmässigen Behandlung eines Materiales behufs der 
Ausführung praktischer Arbeiten. Der Grund dieser Nothwendig- 
keit ist nicht weit zu suchen. Er liegt darin, dass an jeder Schule 
ein fortgesetzter Unterricht des Zeichnens ermöglicht sein muss, 
wodurch diese Fertigkeit einerseits übungsweise weiter ge 
pflegt, andererseits allmälig den höheren Aufgaben entgegen 
geleitet werden kann. 
In allen Schulen, welche nicht bloss die Flächendecoration 
zum Behüte der sich darauf beschränkenden Gewerbe (Textil 
industrie, Zeug-, Cattun- und Tapetenbuntdruck etc.) pflegen, 
gesellt sich der Nothwendigkeit des Zeichnenunterrichtes auch 
jene des Modellirunterrichtes, durch welchen die Grundlage für 
die Herstellung plastischer Gebilde allein geboten wird. 
Sind dieses Lehrfächer, die einem allgemeinen Bedürfnisse 
entsprechen, so tritt ferner als vollendetere Stufe des Unterrichts 
noch die praktische Unterweisung in der Ausübung der bestimm 
ten Gewerbszweige hinzu, deren Entwicklung die Schule ge 
widmet ist, derselben fällt dann in ihrer höchsten Entwicklung die 
Aufgabe zu, durch die Gediegenheit ihrer Leistungen dem Kreise 
des Gewerbes an ihrem Orte als Musterwerkstätte zu dienen. 
Die bis zur Stunde gegründeten Fachschulen haben mit Aus 
nahme einer einzigen die Ausbildung von Arbeits- und Hilfs 
kräften für einzelne Kunstgewerbe zum Zwecke. Jenen alleinigen 
exceptionellen Fall bildet die höhere Kunststickereischule in 
Wien, die ihrer Anlage gemäss die Aufgabe hat, Lehrkräfte oder 
selbständige Repräsentanten ihres Faches zu erzielen. Den 
allgemeinen Gesichtspunkten zufolge wurde daher die Gründung 
von Schulen in Bezirken, wo ein Zweig der Kunstindustrie, sei
	        
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