IV
dass jede kunstgewerbliche Fachschule in ihrer Sphäre wieder vom
elementaren Zeichnenunterrichte ausgehe und von dieser Basis erst
die Übergänge bis zu ihrem höchsten Ziele finde, nämlich der
kunstgewerbsmässigen Behandlung eines Materiales behufs der
Ausführung praktischer Arbeiten. Der Grund dieser Nothwendig-
keit ist nicht weit zu suchen. Er liegt darin, dass an jeder Schule
ein fortgesetzter Unterricht des Zeichnens ermöglicht sein muss,
wodurch diese Fertigkeit einerseits übungsweise weiter ge
pflegt, andererseits allmälig den höheren Aufgaben entgegen
geleitet werden kann.
In allen Schulen, welche nicht bloss die Flächendecoration
zum Behüte der sich darauf beschränkenden Gewerbe (Textil
industrie, Zeug-, Cattun- und Tapetenbuntdruck etc.) pflegen,
gesellt sich der Nothwendigkeit des Zeichnenunterrichtes auch
jene des Modellirunterrichtes, durch welchen die Grundlage für
die Herstellung plastischer Gebilde allein geboten wird.
Sind dieses Lehrfächer, die einem allgemeinen Bedürfnisse
entsprechen, so tritt ferner als vollendetere Stufe des Unterrichts
noch die praktische Unterweisung in der Ausübung der bestimm
ten Gewerbszweige hinzu, deren Entwicklung die Schule ge
widmet ist, derselben fällt dann in ihrer höchsten Entwicklung die
Aufgabe zu, durch die Gediegenheit ihrer Leistungen dem Kreise
des Gewerbes an ihrem Orte als Musterwerkstätte zu dienen.
Die bis zur Stunde gegründeten Fachschulen haben mit Aus
nahme einer einzigen die Ausbildung von Arbeits- und Hilfs
kräften für einzelne Kunstgewerbe zum Zwecke. Jenen alleinigen
exceptionellen Fall bildet die höhere Kunststickereischule in
Wien, die ihrer Anlage gemäss die Aufgabe hat, Lehrkräfte oder
selbständige Repräsentanten ihres Faches zu erzielen. Den
allgemeinen Gesichtspunkten zufolge wurde daher die Gründung
von Schulen in Bezirken, wo ein Zweig der Kunstindustrie, sei