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Full text: Die kunstgewerblichen Fachschulen des k.k. Handelsministerium

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die Schulleituug seinen Verschleiss, und zwar in der Weise, 
dass vom Erlöse ein Antheil dem Ministerium abzuliefern ist, wo 
mit die Beschaffung von Lehrmitteln, Werkzeugen u. drgl. unter 
stützt, auch die Abnützung der in Gebrauch stehenden Instru 
mente ersetzt wird; ein Theil gehört dem Leiter, ein weiterer 
wird unter die mit Anfertigung der Arbeiten betraut gewesenen 
Zöglinge vertheilt. Was das Letztere anlangt, so ist vom Han 
delsministerium der Modus eingeftihrt worden, dass die Be 
rechnung der Lohnhöhe abhängig sein solle vom Betrage des 
Verkaufspreises nach Abzug aller Kosten des Materiales, der 
Betriebskosten und der auf Abnützung der Arbeits-Utensilien 
entfallenden Quote. Die Festsetzung des Lohnes ist dem Schul 
leiter anheimgestellt, welcher in der Regel die Verdienstantheile 
jeden Samstag über acht Tage nach Ablieferung der Arbeit 
auszahlt. Gestatten solches die vorhandenen Mittel aber nicht, 
so müsste die Auszahlung erst nach geschehenem Verkauf der 
Waare stattfinden. 
Gegenwärtig leitet die Anstalt Herr Wilhelm Schmidt, ab- 
solvirter Schüler der Kunstgewerbeschule des Österreichischen 
Museums in Wien, ein sehr tüchtiger Fachmanu als Tischler, 
Zeichner und Modelleur. Eine zweite Kraft, welche die prak 
tische Kunsttischlerei und Drechslerei zu lehren haben wird, ist 
in dem an der Drehereischule zu Taehau als Hospitant in der 
Dreherei ausgebildeten Herrn Kubelka gefunden, welcher schon 
längere Zeit Zögling der Grulicher Schule selbst gewesen. 
Weitere Unterstützung des Leiters wird ausserdem nöthig sein, 
worüber sich das Comite der Ausstellung im Museum in diesem 
Sinne bereits auch ausgesprochen, wie im Weiteren zu be 
richten ist. 
Nach dem Schulberichte pro 1874/75 besuchten in den bei 
den Semestern 58 Zöglinge die Anstalt. Davon waren 30 als 
ordentliche eingeschrieben, die sich in die einzelnen Fächer, 
wie folgt, vertheilen: 15 für Bildhauerei, 12 für Tischlerei, 1 für 
Drechslerei, 2 für Laubsägearbeit behufs der Herstellung ein- 
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