Das öffentliche Bauwesen im Lande Steiermark.
Von Landesbaudirektor Hofrat Ing. Georg Eichkitz.
Wie auf anderen Gebieten der Landesverwal
tung ist die steiermärkische Landesregierung be
müht, im besonderen auch auf dem Gebiete des
öffentlichen Bauwesens, die durch den Weltkrieg
zwangsläufig unterbrochene Betätigung im Inter
esse der gesamten Volkswirtschaft auszuge
stalten und zu v e r t i e f e n. Leider sind es vor
nehmlich finanzielle Schwierigkeiten, die noch an
dauernd der Verwirklichung aller großzügigen Plä
ne der maßgebenden Stellen sowie der Erfüllung
zahlreicher Wünsche aus allen Bevölkerungskreisen
entgegenstehen. Eine erschöpfende Darstellung des
öffentlichen Bauwesens für das Land Steiermark ist
in diesem Rahmen nicht möglich zu geben, es soll
im folgenden jedoch versucht werden, an der Hand
von ausführlichen Berichten der bezüglichen Mit
arbeiter im Landesbauamte, dieses Gebiet in aller
Gedrängtheit doch möglichst übersichtlich zu cha
rakterisieren.
Zunächst sei bemerkt, daß die steiermärkische
Landesregierung im Sinne des Bundesverfassungs
gesetzes vom 30. Juli 1925, B.-G.-Bl. Nr. 289, be
treffend Grundsätze für die Einrichtung und Ge
schäftsführung der Ämter der Landesregierungen
außer Wien, mit 1. Oktober 1925 den Bundesbau
dienst mit dem Landesbaudienste unter einheitliche
Leitung im steiermärkischen Landesbauamte ver
einigt hat und daß die Vorteile aus dieser Zusam
menlegung sowohl in sachlicher, als auch in per
sönlicher Hinsicht immer deutlicher in die Erschei
nung treten.
Die Geschäftsabwicklung des Landesbauamtes
erfolgt vorläufig nach folgender Gliederung:
I. Fachabteilung für allgemeine und technische
Angelegenheiten (Vorstand Hofrat Ing. Alois
F r i z b e r g).
II. Fachabteilung für Straßen- und Brückenbau
(Vorstand Hofrat Ing. Gottfried Mudrak).
III. Fachabteilung für Wasserbau und Meliora
tionen (Vorstand Hofrat Ing. Heinrich Phi
lip p i).
IV. Fachabteilung für Wasserkraft- und Elek
trizitätswirtschaft (Vorstand Hofrat Ing. Walde
mar Copony).
V. Fachabteilung für Maschinenbau- und Elek
trotechnik (Vorstand Hofrat Ing. Georg Thaa).
VI. Fachabteilung für Hochbau- und Gebäude
verwaltung (Vorstand Hofrat Ing. Seiner).
Der Fachabteilung III ist die Murbauleitung Graz
(Leiter Regierungs-Oberbaurat Ing. Edmund
G e r n g r o ß),
der Fachabteilung IV die Hydrographische Lan
desabteilung (Leiter Regierungs-Oberbaurat Ing.
Wilhelm Reitz und
der Fachabteilung VI die Landesgebäudever
waltung (Leiter Landes-Gebäudeoberinspektor
Ludwig Klobassa) eingegliedert.
Straßen und Bauten.
Was nun das „Straßenwesen in Steiermark“ an
belangt, so sei diesem ein etwas weiterer Raum ge
widmet, da in Steiermark, als dem einzigen Lande
Österreichs, noch Bezirjksvertretungen
bestehen, in deren ursprünglichen Wirkungskreis
eben die Obsorge für Straßen fällt und weil
die verkehrstüchtige Wiederinstandsetzung, der
durch die Kriegsverhältnisse zum Teil zerstörten
Straßen und der Ausbau des Straßennetzes den
allenthalben gesteigerten Verkehrsanforderungen
entsprechend, als ein zwingendes Gebot der Volks
wirtschaft zweifellos unbestreitbar ist.
Nach der Art der Verwaltung sind in Steiermark
folgende Straßen zu unterscheiden:
1. Die Bundesstraßen (rund 679 km) werden
von der Landesregierung (Landesbauamt) als Bun
desangelegenheit auf Kosten des Bundes verwaltet.
2. Die Bezirksstraßen I. und II. Klasse (rund
2850 km) werden von den 44 selbständigen Bezirks
vertretungen (Bezirksausschüsse) verwaltet und
erhalten. Zu den Kosten der laufenden Erhaltung
wird den Bezirksvertretungen jährlich ein mit
Rücksicht auf die verfügbaren Mittel allerdings nur
beschränkter Landesbeitrag gewährt, bei dessen
Ermittlung der bezügliche Kostenaufwand und die
wirtschaftliche Lage der einzelnen Bezirke berück
sichtigt werden. Zu den Neubauten von Bezirks
straßen und größeren Objekten wird der Landes
beitrag fallweise gesondert festgelegt.
3. Konkurrenzstraßen (rund 154 km), die ihrer
rechtlichen Stellung nach noch Bezirksstraßen sind,
deren Erhaltungskosten jedoch auf Grund besonde
rer Landesgesetze von der Landesregierung (Lan
desbauamt) namens der Bundesstraßenverwaltung
besorgt wird. Zu den Kosten tragen bei: Der Bund,
das Land und die beteiligten Bezirksvertretungen.
Nach entsprechender Ausgestaltung sollen diese
wegen ihrer Verkehrswichtigkeit, schließlich vom
Bund als Bundesstraßen übernommen werden.
4. Konkurrenzstraßen, die auf Grund des Lan
desgesetzes vom 25. Juni 1926, L.-G.-Bl. Nr. 53,
vom steiermärkischen Landtag beschlossen wurden.
Es sind dies dem Wesen nach bereits bestehende
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