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Full text: Das österreichische Bauwesen

Das öffentliche Bauwesen im Lande Steiermark. 
Von Landesbaudirektor Hofrat Ing. Georg Eichkitz. 
Wie auf anderen Gebieten der Landesverwal 
tung ist die steiermärkische Landesregierung be 
müht, im besonderen auch auf dem Gebiete des 
öffentlichen Bauwesens, die durch den Weltkrieg 
zwangsläufig unterbrochene Betätigung im Inter 
esse der gesamten Volkswirtschaft auszuge 
stalten und zu v e r t i e f e n. Leider sind es vor 
nehmlich finanzielle Schwierigkeiten, die noch an 
dauernd der Verwirklichung aller großzügigen Plä 
ne der maßgebenden Stellen sowie der Erfüllung 
zahlreicher Wünsche aus allen Bevölkerungskreisen 
entgegenstehen. Eine erschöpfende Darstellung des 
öffentlichen Bauwesens für das Land Steiermark ist 
in diesem Rahmen nicht möglich zu geben, es soll 
im folgenden jedoch versucht werden, an der Hand 
von ausführlichen Berichten der bezüglichen Mit 
arbeiter im Landesbauamte, dieses Gebiet in aller 
Gedrängtheit doch möglichst übersichtlich zu cha 
rakterisieren. 
Zunächst sei bemerkt, daß die steiermärkische 
Landesregierung im Sinne des Bundesverfassungs 
gesetzes vom 30. Juli 1925, B.-G.-Bl. Nr. 289, be 
treffend Grundsätze für die Einrichtung und Ge 
schäftsführung der Ämter der Landesregierungen 
außer Wien, mit 1. Oktober 1925 den Bundesbau 
dienst mit dem Landesbaudienste unter einheitliche 
Leitung im steiermärkischen Landesbauamte ver 
einigt hat und daß die Vorteile aus dieser Zusam 
menlegung sowohl in sachlicher, als auch in per 
sönlicher Hinsicht immer deutlicher in die Erschei 
nung treten. 
Die Geschäftsabwicklung des Landesbauamtes 
erfolgt vorläufig nach folgender Gliederung: 
I. Fachabteilung für allgemeine und technische 
Angelegenheiten (Vorstand Hofrat Ing. Alois 
F r i z b e r g). 
II. Fachabteilung für Straßen- und Brückenbau 
(Vorstand Hofrat Ing. Gottfried Mudrak). 
III. Fachabteilung für Wasserbau und Meliora 
tionen (Vorstand Hofrat Ing. Heinrich Phi 
lip p i). 
IV. Fachabteilung für Wasserkraft- und Elek 
trizitätswirtschaft (Vorstand Hofrat Ing. Walde 
mar Copony). 
V. Fachabteilung für Maschinenbau- und Elek 
trotechnik (Vorstand Hofrat Ing. Georg Thaa). 
VI. Fachabteilung für Hochbau- und Gebäude 
verwaltung (Vorstand Hofrat Ing. Seiner). 
Der Fachabteilung III ist die Murbauleitung Graz 
(Leiter Regierungs-Oberbaurat Ing. Edmund 
G e r n g r o ß), 
der Fachabteilung IV die Hydrographische Lan 
desabteilung (Leiter Regierungs-Oberbaurat Ing. 
Wilhelm Reitz und 
der Fachabteilung VI die Landesgebäudever 
waltung (Leiter Landes-Gebäudeoberinspektor 
Ludwig Klobassa) eingegliedert. 
Straßen und Bauten. 
Was nun das „Straßenwesen in Steiermark“ an 
belangt, so sei diesem ein etwas weiterer Raum ge 
widmet, da in Steiermark, als dem einzigen Lande 
Österreichs, noch Bezirjksvertretungen 
bestehen, in deren ursprünglichen Wirkungskreis 
eben die Obsorge für Straßen fällt und weil 
die verkehrstüchtige Wiederinstandsetzung, der 
durch die Kriegsverhältnisse zum Teil zerstörten 
Straßen und der Ausbau des Straßennetzes den 
allenthalben gesteigerten Verkehrsanforderungen 
entsprechend, als ein zwingendes Gebot der Volks 
wirtschaft zweifellos unbestreitbar ist. 
Nach der Art der Verwaltung sind in Steiermark 
folgende Straßen zu unterscheiden: 
1. Die Bundesstraßen (rund 679 km) werden 
von der Landesregierung (Landesbauamt) als Bun 
desangelegenheit auf Kosten des Bundes verwaltet. 
2. Die Bezirksstraßen I. und II. Klasse (rund 
2850 km) werden von den 44 selbständigen Bezirks 
vertretungen (Bezirksausschüsse) verwaltet und 
erhalten. Zu den Kosten der laufenden Erhaltung 
wird den Bezirksvertretungen jährlich ein mit 
Rücksicht auf die verfügbaren Mittel allerdings nur 
beschränkter Landesbeitrag gewährt, bei dessen 
Ermittlung der bezügliche Kostenaufwand und die 
wirtschaftliche Lage der einzelnen Bezirke berück 
sichtigt werden. Zu den Neubauten von Bezirks 
straßen und größeren Objekten wird der Landes 
beitrag fallweise gesondert festgelegt. 
3. Konkurrenzstraßen (rund 154 km), die ihrer 
rechtlichen Stellung nach noch Bezirksstraßen sind, 
deren Erhaltungskosten jedoch auf Grund besonde 
rer Landesgesetze von der Landesregierung (Lan 
desbauamt) namens der Bundesstraßenverwaltung 
besorgt wird. Zu den Kosten tragen bei: Der Bund, 
das Land und die beteiligten Bezirksvertretungen. 
Nach entsprechender Ausgestaltung sollen diese 
wegen ihrer Verkehrswichtigkeit, schließlich vom 
Bund als Bundesstraßen übernommen werden. 
4. Konkurrenzstraßen, die auf Grund des Lan 
desgesetzes vom 25. Juni 1926, L.-G.-Bl. Nr. 53, 
vom steiermärkischen Landtag beschlossen wurden. 
Es sind dies dem Wesen nach bereits bestehende 
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