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Volltext: Das österreichische Bauwesen

Regulierungstätigkeit beinahe vollständig, kaum die 
notwendigsten Erhaltungsarbeiten konnten durch 
geführt werden. Die Folge war, daß die alten Bauten 
verfielen und der bis 1914 schon im großen und 
ganzen in ein einheitliches Gerinne gebrachte Fluß 
neuerlich zu verwildern begann. Fetzteres trat vor 
nehmlich in der Strecke von der Landschabrücke 
bis Spielfeld und zwischen Mureck und Radkersburg 
ein. In dieser Strecke förderte die Entartung noch 
der Umstand, daß durch den Friedensvertrag von 
St. Germain das rechte Ufer an Jugoslawien fiel 
und dieser Staat bis in die jüngste Zeit keinerlei 
Regulierungsbauten ausführte. Seit dem Herbste 
1924 setzte auf österreichischer Seite wieder eine 
geregelte Regulierungstätigkeit ein und seit 1927 
wird auch in Jugoslawien nach einem mit Österreich 
einvernehmlich festgesetzten Plane die Murregu 
lierung wieder fortgeführt. Beider haben die für die 
Regulierung zur Verfügung stehenden Mittel die 
Höhe der Vorkriegszeit noch lange nicht erreicht. 
Die derzeitige Regulierungstätigkeit besteht 
hauptsächlich in der Behebung der im Faufe der Zeit 
eingetretenen Verwilderung, die aber in der vorne 
erwähnten zwischenstaatlichen Strecke mehr 
weniger einer Neuregulierung gleichkommt. Weiters 
wird in einigen, bisher überhaupt noch nicht regu 
lierten Strecken, wie bei Werndorf und zwischen 
Ehrenhausen und Spielfeld, mit der systematischen 
Flußregulierung begonnen. 
Die noch leidlich erhaltenen Bruchufer werden 
durch Ergänzung der Steinwürfe und allfällig not 
wendige Aufholung der Uferbauten gesichert. Da 
sich der seinerzeit verwendete Stein als nicht be 
ständig erwiesen hat, wird jetzt nur mehr hoch 
wertiges Steinmaterial, vor allem Beton, aus wirt 
schaftlichen Gründen zur Ausnützung des geeigneten 
Geschiebematerials in Form unregelmäßiger Steiner, 
verwendet. Durch die regere Bautätigkeit der letzten 
Jahre ist es gelungen, die weitere Verwildung der 
Hauptsache zum Stillstand zu bringen. 
Die Regulierungsbauten werden in der spar 
samsten Weise ausgeführt und dazu nur größtenteils 
Baustoffe, die im oder am Flusse Vorkommen, ver 
wendet. Die Grundbauten unter Wasser bestehen 
aus Faschinenwalzen (Weiden- oder Erlenstauden, 
mit grober Kiesfüllung), der Oberbau aus Kies 
dämmen, die mit natürlichen oder Betonsteinen ab 
gepflastert sind. Bei minder in Anspruch genom 
menen Bauwerken werden reine Faschinenbauten 
verwendet. 
Die Regulierungstätigkeit wird noch Jahre hin 
durch fortgesetzt werden müssen, um das seinerzeit 
gesteckte Ziel, die Schaffung eines einheitlichen 
Gerinnes mit festen, gesicherten Ufern sicherzu 
stellen. Für die nächsten Jahre reichen die Baumittel 
im bisherigen Ausmaße gerade hin, um Schritt für 
Schritt die verwilderten Strecken in Ordnung zu 
bringen. Um jede neuerliche Entartung zu ver 
hindern, müssen im Laufe der späteren Jahre alle 
noch vorhandenen Bauwerke mit widerstands 
fähigem Material aufgeholt werden. 
Mit der Murregulierung von Graz bis zur jugo 
slawischen Staatsgrenze ist ein bedeutsames und für 
das Land und die Bevölkerung des unteren Mur 
tales vorteilhaftes Werk geschaffen worden. Es 
wäre nur zu wünschen, daß auch in der Zukunft die 
nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um die 
Schäden, die der Krieg und seine Folgezeit dem 
Unternehmen zugefügt haben, zu beheben und die 
Regulierung soweit zu vollenden, daß unter nor 
malen Verhältnissen nunmehr die weitere Erhaltung 
der Regulierungsbauten erforderlich ist. 
In der Strecke von Graz aufwärts bis zur Salz 
burger Landesgrenze bestehen die Maßnahmen in 
der Regulierung einzelner Flußstrecken, die, wenn 
auch nur nach dem jeweiligen Erfordernisse, so 
doch nach einem mehr weniger einheitlichen Plane 
vor sich gehen. So wurden in den letzten Jahren 
Regulierungsstrecken ausgebaut: Frojach—Teufen- 
bach, Hirschfeld—Scheifling, Krubath—St. Stefan, 
Weyern—Groß Lobming, die Strecke Frojach— 
Saurau ist vor der Vollendung, mit Lainz—Lind 
wurde begonnen. 
Betreffend die Ennsregulierung ist zu 
bemerken: Durch die vielen Wildbäche und weiter 
hin durch die Holztrift, mit der alljährlich gegen 
40.000 fm Kohlholz nach Hieflau abgetriftet werden, 
hatte ungefähr um das Jahr 1860 der Ennsfluß eine 
vollständige Entartung und Verwilderung erreicht. 
Selbst kleinere Hochwässer überfluteten die Tal 
gründe, so daß sich deren Bewirtschaftung durch 
die immer mehr zunehmende Versumpfung als nicht 
mehr erträglich erwies. Auch in sanitärer Hinsicht 
brachte die Versumpfung des Talgebietes für die Be 
wohner höchst ungünstige Lebensbedingungen, so 
daß die Bevölkerungsanzahl ständig zurückging. 
Der Verkehr im Ennstale selbst war durch die un 
zureichenden Abflußverhältnisse sehr behindert. 
Mit der kaiserlichen Entschließung, Laxenburg, 
am 30. August 1859, wurden die notwendigen Maß 
nahmen für die Entsumpfung des Tales und der 
damit zusammenhängenden Regulierung des Enns 
flusses angeordnet und wurde gleichzeitig bestimmt, 
daß außer den staatlichen Wasserbaufonds und 
Straßenbaufonds auch das Land Steiermark, die 
Hauptgewerkschaft in Eisenerz als Besitzerin der 
Hochöfen und die Besitzer der Torflager zur Bei 
tragleistung einzubeziehen sind. Mit dem Gesetze 
vom 26. August 1864, LGB1. Nr. 9, wurde, nachdem 
vorher ein allgemeiner Bauentwurf ausgearbeitet 
worden war, die Regulierung des Ennsflusses in der 
Strecke Gesäuse-Eingang bis zur Weißenbach- 
Mündung mit einem veranschlagten Erfordernisse 
von 572.000 Gulden ö. W. beschlossen. Vom Jahre 
1860 bis 1905 wurde im Rahmen des I. Bauab 
schnittes in der Strecke Gesäuse-Eingang bis Espang 
durch Herstellung von 29 Durchstichen der früher 
60 km lange Fluß auf 45 km gekürzt. Für den 
weiteren Ausbau und die Vervollständigung dieser 
Strecke werden durch weitere 5 Gesetze die not 
wendigen Baumittel sichergestellt und aufgebracht. 
Inzwischen hatten sich die Zustände in der Strecke 
Espang bis Weißenbach-Mündung, wo nur einige ört 
liche Schutzbauten bis zum Jahre 1905 ausgeführt 
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